Die Anklage lautete auf Mordversuch, verurteilt wurde der 24-Jährige vom Geschworenensenat schließlich wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung.
Streit in der Disco
Der Angeklagte war mit einem Landsmann und dessen Freuden in Streit geraten. Während die Staatsanwaltschaft ausführte, der junge Mann sei bereits mit eingestecktem Messer in die Disco gekommen, behauptete dieser, er habe sich nur zur Wehr setzen und seinen Widersacher nicht töten wollen.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Opfer hatte zwei Stiche in die Brust sowie einen Stich in den rechten Unterbauch mit Dickdarmaustritt erlitten und musste notoperiert werden. Der Angeklagte erbat sich nach der Urteilsverkündung drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Symbolbild
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