Fall Hirtzberger

Verteidiger von Helmut O. starten Gegenoffensive

Österreich
16.05.2008 13:10
Wenige Tage vor Beginn des Prozesses gegen Helmut O. - er wird beschuldigt, ein Giftattentat auf den Spitzer Bürgermeister Hannes Hirtzberger verübt zu haben - sind seine Verteidiger Nikolaus Rast und Kurt Wolfmair in die Gegenoffensive gegangen. Sie äußerten "die klare Überzeugung, dass Helmut O. unschuldig ist", und starke Zweifel, dass Hirtzberger überhaupt mit einem Mon Chéri vergiftet wurde.

Laut Anklage soll Helmut O. nämlich versucht haben, den ihm verhassten Bürgermeister Hirtzberger mit einer derartigen, mit 700 Milligramm Strychnin versetzten Praline zu vergiften. Der Politiker habe das Mon Chéri auf dem Weg in seine Kanzlei verzehrt, rang wochenlang mit dem Tod und befindet sich inzwischen zur neurologischen Rehabilitation in St. Pölten. Einem Gutachten zufolge ist "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine massive bleibende körperliche und geistige Behinderung zu erwarten".

Zweifel an Vergiftung durch Praline
Die Verteidiger weisen nunmehr darauf hin, dass Helmut O. niemals - wie von der Anklageschrift skizziert - Giftköder zu Jagdzwecken besessen hätte. Bei der Hausdurchsuchung auf seinem Anwesen sei außerdem kein Strychnin gefunden worden. Dafür seien "im Rahmen der Vorbereitung auf die Hauptverhandlung Informationen aufgetaucht, welche die Handhabung von Strychnin in einem anderen Licht erscheinen lassen". Die Verteidigung bezweifle "sehr stark, dass die Vergiftung durch Einnahme eines Mon Chéri erfolgte".

Gab es tatsächlich kein Motiv?
Die Rechtsvertreter orten weiters "Verfahrensfehler im Ermittlungsverfahren". Helmut O. habe keinerlei Motiv gehabt, Hirtzberger nach dem Leben zu trachten. Ihr Mandant habe nämlich gar nicht persönlich ein Thermenhotel-Projekt verwirklichen wollen, sondern lediglich die Absicht gehabt, seinen Klosterhof und die Weingärten mit der Aussicht auf Umwidmung und Realisierung zu verkaufen. Die Gemeinde sei diesen Plänen nicht im Weg gestanden. Der Denkmalschutzaspekt habe den vom Interessenten erwogenen Hotelbau in keinster Weise berührt.

Kein Hass auf den Bürgermeister
Rast und Wolfmair weisen weiters darauf hin, dass der Angeklagte bis zuletzt ein gutes Einvernehmen mit Hirtzberger gehabt habe. So habe dieser dem Bürgermeister am 25. Dezember 2007 ein Schreiben mit Weihnachtsgrüßen geschickt. "Schon aus dem schriftlichen Umgang und der Ansprache 'Werter Hannes!' ergibt sich seine Hochschätzung gegenüber dem Bürgermeister und keinesfalls eine Feindseligkeit", stellen die Strafverteidiger fest.

Dass Helmut O. von Mitgliedern seiner eigenen Familie belastet wird, führen seine Rechtsbeistände auf die mediale Vorverurteilung, angeblich einseitige Erhebungen der ermittelnden Beamten und die "Familiengeschichte" zurück: Die Advokaten kündigen Beweisanträge und Zeugen an, "die vor allem zur Motivfrage sowie zur Familiengeschichte Auskunft geben können".

DNA auf Grußkarte kein Beweis
Auch auf den genetischen Fingerabdruck von Helmut O. gehen Rast und Wolfmair ein, die auf der Innenseite der Grußkarte gefunden wurde, die dem Mon Chéri beigelegen haben soll: "Zwischen den auf der Grußkarte gefundenen DNA-Spuren und dem Mon Chéri besteht kein nachweisbarer Kausalzusammenhang. Die DNA-Spur allein reicht für eine Verurteilung nicht aus. Es wird von der Sachverständigen darzutun sein, wie leicht fremde DNA-Spuren auf Sachen übertragen werden können." Bei einem Schuldspruch drohen Helmut O. zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

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