Listerien-Skandal

Firma Prolactal bekam 759.000 Euro von der EU

Steiermark
22.02.2010 16:45
Die Firma Prolactal mit Niederlassungen in Oberösterreich und der Steiermark hat laut EU-Transparenzdatenbank im Jahr 2007 eine sogenannte Ausfuhrerstattung in Höhe von 759.000 Euro erhalten. Das Unternehmen ist zuletzt durch eine erhöhte Konzentration von Listeria-Bakterien in Quargel, die zum Tod von sechs Konsumenten geführt haben sollen, in die Schlagzeilen geraten.

Die steirische KPÖ, die die Zahlung an die Prolactal GmbH in Linz am Montag öffentlich machte, bezeichnete die Zahlung als "Fördermittel für Etikettenschwindel", was die "Absurdität der EU-Landwirtschaftspolitik" aufzeige. Die KPÖ sieht ihre "Kritik dadurch bestätigt, dass diese Gelder letztendlich dazu verwendet werden, die Milchbäuerinnen und Milchbauern in der Steiermark mit billigen Konkurrenzprodukten unter Druck zu setzen", so die Abgeordnete Claudia Klimt-Weithaler.

"Die Milch, die von der Firma Prolactal verwendet wird, stammt gar nicht aus der Steiermark, sondern aus Holland und Deutschland. Trotzdem wird der Käse als 'steirisch' verkauft. Das ist ein Etikettenschwindel im klassischen Sinn des Wortes und eine Täuschung der Konsumenten, die sofort abgestellt gehört", so die KPÖ-Politikerin.

Legale "Schummelprodukte"
Die Österreich-Auslobung für Produkte wie jene der Firma Prolactal ist allerdings rechtens, wie vergangene Woche vom Verein für Konsumenteninformation mitgeteilt wurde - sofern 50 Prozent der Wertschöpfung, auch durch Verarbeitung und Verpackung, in Österreich erzielt wurden. Klimt-Weithaler meinte dazu: "Die EU erzeugt durch ihre Förderpolitik einen künstlichen Markt für solche Schummelprodukte, die die regionalen Strukturen durch Billigkonkurrenz zerstören und durch lange Transportwege die Umwelt belasten."

Laut Transparenzdatenbank handelt es sich bei den Zahlungen an österreichische Exporteure um sogenannte Ausfuhrerstattungen. Sie können seit dem EU-Beitritt Österreichs beim Export bestimmter Agrarwaren, Lebensmittel und Getränke in Länder außerhalb der EU bei der österreichischen Zollverwaltung beantragt werden. Die Ausfuhrerstattung gleicht die Differenz zwischen dem höheren EU-Preis und dem niedrigeren Weltmarktpreis bestimmter landwirtschaftlicher Vorprodukte (zum Beispiel Zucker, Mehl, Milch, Fleisch) aus. Ihre Höhe variiert und kann auch vom Bestimmungsland abhängen.

Für die Landwirtschaft bedeutet das, dass sie die gegenüber dem Weltmarkt höheren EU-Rohwarenpreise direkt erhält. Die Lebensmittelindustrie hingegen muss bei ihren Exporten in Drittstaaten den Ausgleich diese Differenz im Rahmen eines komplizierten Zollverfahrens erwirken.

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