In ihren Plädoyers wiesen die Verteidiger darauf hin, dass kein Zeuge tatsächlich gesehen hätte, wie der Lehrling zusammengeschlagen wurde und wer sich daran beteiligte. Auch ein anonymer Kronzeuge habe erklärt, lediglich gesehen zu haben, dass die Beschuldigten in Richtung der Postgarage, wo der 19-Jährige verprügelt worden war, gelaufen seien.
In dieser Richtung hätten sich aber auch die Taxis befunden und in eines davon seien die Beschuldigten eingestiegen und weggefahren, so die Verteidiger. Es gebe zudem keine DNA- und Blutspuren, welche die Angeklagten belasten würden, und auch keine unmittelbaren Augenzeugen.
Zeugen entlasten Angeklagte
Gleich vier Zeugen haben die Beschuldigten in ihren Aussagen sogar entlastet. So sei auch ein 21-jähriger bisheriger Belastungszeuge aus Sicht der Staatsanwaltschaft "umgefallen". Er beteuerte, das Polizei-Protokoll über seine Angaben, wonach der Erstangeklagte namentlich belastet wurde, sei eine "Lüge". Er habe keinen der Angeklagten in seiner Aussage belastet.
Angst vor Repressalien
Fakt ist, dass vor und während des brutalen Vorfalls ein Dutzend Nachschwärmer und mehrere Taxis vor der Diskothek standen. Dennoch will niemand die Schlägerei gesehen haben. Für das Gericht gestaltete es sich daher schwierig, konkrete Angaben von Zeugen zu erhalten. Schon von Anfang an erwiesen sich die Ermittlungen als holprig. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren aus Mangel an Beweisen vorübergehend eingestellt. Viele Zeugen hätten aus Angst vor Repressalien nicht den Mut aufgebracht, sich bei der Polizei zu melden, so Staatsanwalt Georg Kasinger.
Der 31-jährige Erstangeklagte und der 33-jährige Zweitangeklagte wurden allerdings dennoch wegen Körperverletzung und Nötigung verurteilt. Sie sollen nämlich einen Lokalbesucher durch Faustschläge leicht verletzt und einem Türsteher mit Prügel gedroht haben, falls er die Polizei rufen würde. Der 31-Jährige erhielt drei Monate bedingt, der 33-Jährige zwei Monate bedingt. Sie nahmen die Urteile an. Staatsanwalt Georg Kasinger gab allerdings keine Erklärung ab. Deshalb sind die Schuldsprüche nicht rechtskräftig.
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