"Sehr bewährt"

Anti-Stalking-Gesetz übertraf alle Erwartungen

Österreich
29.06.2007 14:09
Das Anti-Stalking-Gesetz, das am 1. Juli des Vorjahres in Kraft getreten ist, habe sich "sehr bewährt", erklärte Justizministerin Berger am Freitag. Die rund 150 Verurteilungen nach dem Straftatbestand "Beharrliche Verfolgung" in einem Jahr würden eine "deutliche Sprache" sprechen. 2006 wurden 104 einstweilige Verfügungen ausgesprochen, 2007 waren es bisher österreichweit 122.

Die Justizministerin bereitet derzeit die Schaffung eines neuen Straftatbestandes vor, welcher lang anhaltende Gewalt in der Familie besser abbilden solle. "Der Strafrahmen wird diesbezüglich eher hinaufgehen", so Berger. Eine Evaluierung des Anti-Stalking-Gesetzes soll nun - wo notwendig - Verbesserungen aufzeigen. Eine kürzlich publizierte Studie sieht beispielsweise einen Reformbedarf beim Strafausmaß, da die Hartnäckigkeit beim Stalking sehr unterschiedlich sei.

Neuerungen wird es ab dem 1. Jänner 2008 bereits durch den Ausbau der Opferrechte geben. So sollen diese künftig beispielsweise bei einer Verfahrenseinstellung das Recht auf eine Begründung bekommen. Die ebenfalls bewährte einstweilige Verfügung, bei welcher der Täter weggewiesen wird, soll von drei auf sechs Monate ausgeweitet werden, so die Ministerin.

Für die Opfer entstehen bei der Prozessbegleitung keine Kosten. Im Doppelbudget sind hierfür für das Jahr 2007 3,5 Millionen Euro und für 2008 4,5 Millionen Euro vorgesehen. In Österreich wurden in der letzten Förderungsperiode 44 Einrichtungen unterstützt. Berger wies zudem auf eine neue Opferhotline (0800/112112) hin, die ab Sonntag österreichweit kostenlose Beratung bietet.

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