Die Justizministerin bereitet derzeit die Schaffung eines neuen Straftatbestandes vor, welcher lang anhaltende Gewalt in der Familie besser abbilden solle. "Der Strafrahmen wird diesbezüglich eher hinaufgehen", so Berger. Eine Evaluierung des Anti-Stalking-Gesetzes soll nun - wo notwendig - Verbesserungen aufzeigen. Eine kürzlich publizierte Studie sieht beispielsweise einen Reformbedarf beim Strafausmaß, da die Hartnäckigkeit beim Stalking sehr unterschiedlich sei.
Neuerungen wird es ab dem 1. Jänner 2008 bereits durch den Ausbau der Opferrechte geben. So sollen diese künftig beispielsweise bei einer Verfahrenseinstellung das Recht auf eine Begründung bekommen. Die ebenfalls bewährte einstweilige Verfügung, bei welcher der Täter weggewiesen wird, soll von drei auf sechs Monate ausgeweitet werden, so die Ministerin.
Für die Opfer entstehen bei der Prozessbegleitung keine Kosten. Im Doppelbudget sind hierfür für das Jahr 2007 3,5 Millionen Euro und für 2008 4,5 Millionen Euro vorgesehen. In Österreich wurden in der letzten Förderungsperiode 44 Einrichtungen unterstützt. Berger wies zudem auf eine neue Opferhotline (0800/112112) hin, die ab Sonntag österreichweit kostenlose Beratung bietet.
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