Knalleffekt

Shoppingcity Seiersberg vor dem Aus

Steiermark
15.07.2016 15:00

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat nun praktisch die Genehmigung für die Shoppingcity Seiersberg aufgehoben. Bis Jänner 2017 muss eine Lösung her, sonst ist das größte Einkaufszentrum der Steiermark wohl Geschichte. Der Ausweg wäre eine Sondergenehmigung des Landes. Dort prüft man jetzt…

Seit Jahren tobt der Rechtsstreit zwischen der Shoppingcity und deren Gegnern. Es geht um angebliche Verstöße gegen das Raumordnungsgesetz und um "erschlichene" Bewilligungen. Nun der Knalleffekt: Nachdem sich die Volksanwaltschaft eingeschaltet hat, hebt der Verfassungsgerichtshof die von der Gemeinde Seiersberg erteilte (und vom Land abgesegnete) Genehmigung für die Übergänge zwischen den einzelnen Geschäftshäusern als gesetzeswidrig auf. Bis 15. Jänner 2017 ist nun Zeit, dieses die Existenz der Shoppingcity bedrohende Problem zu reparieren.

Sonderlösung?

Und wie? Mit einer Sonderlösung durch das Land Steiermark - der Einzelstandort-Verordnung für Einkaufszentren, die quasi über dem Raumordnungsgesetz steht. Das entsprechende Verfahren läuft, mehr will der zuständige SP-Landesrat Anton Lang derzeit nicht zur Causa sagen.

Anders Seiersbergs SP-Bürgermeister Werner Baumann: "Es macht mich fassungslos, dass mit Hilfe der Volksanwaltschaft ein Handelskrieg auf dem Rücken von Arbeitnehmern ausgetragen wird. Es geht um 2100 Arbeitsplätze in der Shoppingcity und um jährlich 57 Millionen Euro Wertschöpfung für die Region."

450-Millionen-Klage

Im Raum steht auch noch eine 450-Millionen-Euro-Schadenersatzklage der Shoppingcity-Eigentümer gegen das Land, das schließlich alle Genehmigungen erteilt hat.

Davon ist derzeit aber noch überhaupt keine Rede. Die Shoppingcity-Eigentümer Christian Guzy und Martin Klein glauben an die Lösungskompetenz des Landes - und erinnern daran, dass bislang keine Klage gegen die Shoppingcity von Erfolg gekrönt gewesen sei. Umso unverständlicher sei das aktuelle Urteil.

Die Grünen wiederum fordern die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, der die Genehmigungen der vergangenen Jahre unter die Lupe nimmt.

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