Der Rechnungshof empfiehlt die Entmachtung der Landesärztekammern. Dieser Schritt sei nötig, um einen österreichweit einheitlichen Gesamtvertrag zu erreichen. Der 2022 geschaffenen Gesundheitskasse und der Bundesärztekammer gelingt es nicht, einen bundesweit gültigen Vertrag abzuschließen, weil auch die Länderärztekammern zustimmen müssen. Und diese haben unterschiedliche Vorstellungen über Honorarsätze oder Niederlassungsmodalitäten. Wieder einmal wird erkennbar, dass im Gesundheitsbereich Machtansprüche, überzogener Föderalismus oder unzeitgemäße Klientelpolitik vorherrschen. In Summe verhandeln zehn Ärztekammern über den Leistungskatalog, Verträge und Honorare. Es scheint, dass in Österreich niemand für klare Verhältnisse und Strukturen sorgen kann. Im Gesundheitsbereich sind die Geldflüsse kaum nachvollziehbar, das System selbst an der Grenze zum Kollaps und die Wartezeiten in den Ordinationen unerträglich. Rund 52 Milliarden Euro fließen sowohl aus der Sozialversicherung als auch aus dem privaten Bereich in das System, Tendenz steigend, die Unfinanzierbarkeit droht. Ungeachtet dessen sind die Organisationen und verantwortlichen Funktionäre in unverständliche Machtkämpfe verstrickt. Die große Gesundheitsreform, die Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen zur bundesweiten Gesundheitskasse, ist an der Ärztekammer scheinbar unbemerkt vorbeigegangen.
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