Das freie Wort

Asylverfahren in einem Drittstaat

Dem Beispiel Großbritanniens, welches dem überbordendem Flüchtlingsaufkommen durch die vorläufige Verbringung von Asylsuchenden und Auslagerung von deren Asylverfahren ins afrikanische Ruanda Herr werden möchte, will Bundeskanzler Karl Nehammer nun laut Medienberichten folgen und sich dafür innerhalb der EU verwenden, dass die Europäische Union allfällige Asylverfahren ebenfalls in einem sicheren Drittland abwickelt. Die Idee ist sicher eine gute und könnte das Schlepperunwesen empfindlich schwächen sowie den Flüchtlingsstrom eindämmen, jedoch ist es sicher notwendig zu prüfen, ob eine solche Vorgangsweise nach den derzeit in der EU herrschenden gesetzlichen Bestimmungen überhaupt möglich wäre, oder solche dafür angepasst werden müssten.

Franz Köfel, Völs

Erschienen am Fr, 24.5.2024

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