Jeden Herbst finden in unseren Wäldern von der Jägerschaft organisierte Treibjagden statt, um den jagdgesetzlich vorgeschriebenen „Abschussplan“ für bestimmte Wildarten zu erfüllen. Dies scheint auf den ersten Blick durchaus sinnvoll zu sein, führt aber dazu, dass die Tiere ganzer Landstriche in Panik geraten und in Zäune oder auf die Straße laufen oder fliegen, wo der Tod meist ein qualvoller ist. Schuld daran sind dann immer die Autofahrer, die nicht genug Rücksicht auf das „herumwandernde“ Wild nehmen, ohne dass dabei ein Wort darüber verloren wird, dass sich Wildtiere generell bei niedriger werdenden Temperaturen so wenig wie möglich bewegen, d. h. nur dann verstört durch die Gegend laufen, wenn sie dazu durch die Bejagung gezwungen werden. Jagdunfälle unter Alkoholeinfluss, obwohl selten geworden, zeigen zudem, dass vom schmerzlosen gezielten „Blattschuss“ bei dieser Form der Jagd keine Rede sein kann, sondern dass das Leiden der bei einer Treibjagd oft schlecht getroffenen Tiere groß ist. Genau deswegen gilt auch das gesetzliche Verbot der Tierquälerei in der Jagd nicht, aber auch das wird geflissentlich verschwiegen.
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