Was auch immer den Bundeskanzler bewogen hat, das Recht auf Bargeld in der Verfassung verankern zu wollen, er hat damit wichtige Interessen der kleinen Leute angesprochen. Denn die kleinen Leute brauchen Sicherheit für ihr auf der Bank (Sparkonto) liegendes Erspartes, Sicherheit für ihr Geld auf ihrem Gehalts- oder Pensionskonto – und ausreichend Bargeld ist die beste „Waffe“ gegen Negativzinsen! Man kann sein Geld in Sicherheit bringen – und sei es nur unter der Matratze. Zum unlimitierten Recht auf Bargeld gehört auch die Pflicht der unlimitierten Bargeldannahme in Geschäften, Geldinstituten, Behörden. Auch ist es in der heutigen Situation in Europa nicht abwegig, an eine mögliche Ausweitung des Ukraine-Krieges in Europa zu denken. Bargeld brauchen die Menschen dann – auch auf der Flucht. Denn im Krieg können Bankgebäude zerstört werden, der digitale Geldverkehr (Bankomatkarte zum Einkaufen) könnte durch den Ausfall der Stromversorgung nicht mehr funktionieren. Der Gedanke eines Rechtes auf Bargeld verursachte Empörung unter den die Gewinne maximierenden Lobbys. Selbst aus der eigenen Partei des Kanzlers kamen kritische Stimmen. Auch Sachverständige sprachen sich gegen das Recht auf Bargeld aus. Sachverständige in Sachen Geld haben meistens ihr Handwerk mit entsprechenden Erfahrungen in Banken und anderen mit Geld arbeitenden Einrichtungen erlernt. Bargeld sei in der EU seit 1999 durch EU-Recht gesichert (Martin Selmayr, ständiger Vertreter der EU in Österreich, Artikel 128, Abs. 1, Satz 3 des EU-Vertrags). Aber die EU ist bekannt dafür, dass sie auch einmal eine Kehrtwende um 180 Grad machen kann. Es hat doch einmal geheißen, dass kein Staat für Schulden eines anderen Staates aufkommen darf. Dann waren Kredite für einen Pleitestaat ein gutes Geschäft. Und dann hatten wir plötzlich den ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus), den Rettungsschirm für hoch verschuldete Staaten der Eurozone, dem auch Österreich angehört. Wenn Österreich das Recht auf Bargeld in der Verfassung hat, wird Österreichs Vertreter (Bundeskanzler) im Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs bei diesbezüglichen Änderungswünschen wohl nicht so leicht zustimmen können. Das gilt auch für die Vertreter Österreichs im ESM.
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