Die Kandidaten zur Bundespräsidentenwahl sind nominiert, und der Wahlkampf kann beginnen. Jeder Bewerber ist überzeugt, der beste künftige Präsident zu sein, und erklärt, wie er dieses Amt ausfüllen will. Neben den üblichen Ansagen, der Präsident für alle Österreicher sein zu wollen, ist es doch interessant, was da so geäußert wird. Immer wieder wird angeführt, vom Recht der Entlassung der Bundesregierung im Bedarfsfall Gebrauch zu machen. Diese völlig unglaubwürdige Ankündigung ist ein leeres Versprechen, kein einziger Bundespräsident hat aus eigenem Entschluss eine Regierung entlassen. Eine weitere unsinnige Ansage ist, dass unser Österreich wieder zurückgeholt werden soll. Es ist polemisch und völlig unnötig, den Wählern zu suggerieren, unser Land gehöre nicht mehr uns. Auch die Ansage, ein Präsident sein zu wollen, der sich aktiv in die Politik einmischt, ist eine Floskel. Das Amt des Bundespräsidenten und die daraus resultierende Macht ist in der Bundesverfassung genau beschrieben. Es ist Wählertäuschung, vor der Wahl Vorhaben und Aktivitäten anzukündigen, die einfach nicht umsetzbar sind. Die Wirkung des Bundespräsidenten ist begründet in höchster moralischer Integrität und Glaubwürdigkeit der amtierenden Person. Unnötige, überzogene Wahlversprechen und vermeintliche Machtdemonstration sind daher dem Ansehen des Kandidaten und des Amtes abträglich.
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