Zum Artikel „Der Krimi von Gmunden“ von Martina Prewein: Was muss denn noch geschehen, und wie viele neue Beweise müssen noch vorgelegt werden, damit Helmut Stütz und seiner Familie die Chance auf Wiederaufnahme des Verfahrens gewährt wird? Dem Personenkomitee „Gerechtigkeit für Helmut Stütz“ geht es nicht darum, Fehler von ermittelnden Polizisten oder der Staatsanwaltschaft aufzudecken. Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Aber wenn im Nachhinein neue Fakten auftauchen, die solche Fehler aufzeigen, muss man dem Beschuldigten mit einem Wiederaufnahmeverfahren die Möglichkeit geben, den kompletten Fall neu aufzurollen. Wie geht es den Geschworenen, die den Bericht in der Sonntags-„Krone“ lesen und ahnen, dass sie vielleicht einen Unschuldigen für 20 Jahre ins Gefängnis geschickt haben? Hätten sie im ersten Verfahren alle heute bekannten Tatsachen gewusst, hätten bestimmt mehr als 2 der 8 Geschworenen für „unschuldig“ gestimmt. Die damals vorgelegten Gutachten (Beweise gab es keine) waren unvollständig oder fehlerhaft, und die damals geschürten Gerüchte über versteckte Schuhe und verschwundene Kleidung des Angeklagten erwiesen sich im Nachhinein alle als falsch. Frau Ministerin Zadić, bitte nehmen Sie Ihre Aufgabe als Verantwortliche für die österreichische Justiz wahr, und lassen Sie den vierten (!) Wiederaufnahmeantrag von unbefangenen Beamten prüfen. Geben Sie Helmut Stütz und seiner Familie die Chance auf ein faires Verfahren, und geben Sie den mehr als 400 Teilnehmern des Personenkomitees den Glauben an Gerechtigkeit zurück.
Franz Moser, Michael Ebli im eigenen Namen und für das Personenkomitee „Gerechtigkeit für Helmut Stütz“, Gmunden
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