Der Vorschlag, die österreichische Staatsbürgerschaft bei Geburt zu verleihen, hat weitreichende Folgen für die Gesellschaft. Sichtbar wird dies beispielsweise an den massiven sozialen Problemen in Frankreich. Österreichische Staatsbürgerschaft der Kinder bedeutet auch uneingeschränktes Bleiberecht für die Eltern. Der Gedanke, dass jedem Säugling die demokratische Gesinnung angeboren ist, scheint wünschenswert, geht aber möglicherweise an der Realität vorbei. Warum werden so viele sogenannte Austro-... trotzdem kriminell? Außerdem nimmt man dem Kind die Möglichkeit, sich später doch für sein Herkunftsland zu entscheiden. Das Staatsbürgerschaftsrecht bedarf hingegen einer Verschärfung dahingehend, dass erst bei einer fünfzehnjährigen Berufstätigkeit oder Selbstständigkeit im Inland die Staatsbürgerschaft verliehen und bei Wegfall der Kriterien für die Verleihung (insbesondere bei Kriminalität) auch wieder aberkannt wird. Aufgrund der unkontrollierten Zuwanderung in Österreich, anders als in einzelnen Ländern, würde die sofortige Verleihung an die hier Geborenen eine große Gefahr für die innere Sicherheit bedeuten.
Dr. Erne Hackl, Seekirchen
Erschienen am Sa, 12.6.2021
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