Unser VfGH-Präsident meint, „herabwürdigende Äußerungen über Menschen aus Gründen ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts oder ihrer Tätigkeit haben in einer demokratischen Debatte keinen Platz“. Unsere Frau Justizministerin möchte eine „Nachtragsanzeige“ einbringen. Es bleibt zu hoffen, dass das Gerechtigkeitsempfinden so weit geht, dass eine abgewählte Abgeordnete, die anlässlich der Abwahl und des Herausfliegens ihrer Partei aus dem Nationalrat dem Wahlvolk sogar öffentlichkeitswirksam (und nicht privat) den Stinkefinger zeigte und heute sogar Parlamentssprecherin ihrer Partei ist, eine ähnliche „Beurteilung“ erfährt. Allgemein sind Umgangsformen – nicht nur in der Politik – kaum mehr dem Maßstab des „guten Benehmens“ angepasst.
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