Das freie Wort

Reformbedürftiges Fremdenrecht

Menschlich gesehen, ist es tragisch, wenn gut integrierte Familien abgeschoben werden. Mit Recht fragt sich die Bevölkerung, warum im Gegensatz dazu Straftäter und integrierungsunwillige Migranten nicht außer Landes gebracht werden. Der Grund hierfür ist einfach, dass die Dokumente mitunter verloren gehen, einfach weggeworfen und auch falsche Personalien angegeben werden, sodass die Identität oft nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann. Kein Land nimmt diese unerwünschten Personen zurück. Zudem besteht mit den meisten Ländern auch kein Rückführungsabkommen. Dazu kommt noch, dass Straftäter aus anderen Kulturkreisen bei unseren Gerichten milieubedingt oft mit milden Strafen davonkommen. Die Staatengemeinschaften müssten sich bemühen, dass mit den Herkunftsländern Rückführungsabkommen geschlossen werden, wonach diese ihre Staatsbürger zurücknehmen müssen. Die UNO und die unselige EU müssten diese Bestrebungen ebenfalls unterstützen. Wenn erkennbar ist, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Asylgrund vorliegt, müssten rasche Entscheidungen getroffen werden, um jahrelange Verfahren und falsche Hoffnungen zu unterbinden. Die am 28. Juli 1951 beschlossene Genfer Flüchtlingskonvention war zunächst darauf beschränkt, hauptsächlich europäische Flüchtlinge direkt nach dem Zweiten Weltkrieg zu schützen. Mit dem Wandel der globalen Migrationsbewegungen und zunehmenden Flüchtlingszahlen ist die in die Jahre gekommene Flüchtlingskonvention nicht mehr zeitgemäß und bedarf einer Novellierung. Auch wenn die Corona-Krise derzeit vieles überdeckt, sorgt die Abschiebung für Aufsehen in der Bevölkerung und wird zum Stress-Test für die Regierung. So hat Bundespräsident Van der Bellen das Innenministerium scharf kritisiert und meinte betroffen, er könne und wolle nicht glauben, dass wir in einem Land leben, wo dies in dieser Form wirklich notwendig ist. Der ÖVP-Innenminister Karl Nehammer konterte umgehend, dass der Fall wiederholt geprüft worden sei und dass er eine höchstgerichtliche Entscheidung nicht konterkarieren könne. Die Polizei wiederum müsse das umsetzen. Aufgrund der besonderen Dramatik dieses Falles wird das letzte Wort zwischen den Koalitionspartnern und der Opposition wohl noch lange nicht gesprochen worden sein.

Peter Puster, Gendarmerie-Chef- inspektor i. R., Feldkirchen bei Graz

Erschienen am So, 31.1.2021

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