Die Grünen, die vor fünf Jahren mit der FP gegen das von VP und SP gemeinsam beschlossene, auch von der „OÖ-Krone“ heftig kritisierte „Bürgerrechte-Verhinderungsgesetz“ aufgetreten waren, steigen nun erneut auf die Barrikaden: „Es gibt keine angemessen kurzen Fristen, keine aufschiebende Wirkung - ein solches Gesetz ist in der Praxis unbrauchbar.“
Das zeige sich neben der „ungenügenden“ Antwort des Verfassungsdienstes auch im Prüfungsverfahren für die Unterschriften. Ein Antrag von SP-Chef Landesvize Erich Haider, die Prüfung in drei Tagen zu beenden, scheiterte an den Fristen und Verfahrensvorschriften im Bürgerrechtsgesetz: „Ein weiteres Zeichen, dass dieses Gesetz hochgradig reformbedürftig ist“, so Anschober.
Auf Anfrage der Landesregierung teilte die Energie AG mit, dass sie bei einer Verschiebung des Börsegangs mit Verlusten von 41 Millionen Euro allein an Zinsen rechne. Klargestellt wurde aber auch, dass es einen konkreten Termin für den Börsegang noch gar nicht gibt: Er muss erst in einer Hauptversammlung beschlossen werden. Die nächste ist am 19. Dezember.
Foto: Chris Koller
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