Ein Wiener "Krone"-Leser ist verärgert: Weil seine Wahlkarte gestohlen worden ist, darf der 26-Jährige am Sonntag nicht wählen gehen. Bereits Anfang Oktober wurde Michael S. in einem Schreiben der Post darüber informiert, dass eine gesamte Postsendung entwendet wurde - darunter auch die Wahlkarte des jungen Mannes. Da sie bis Freitag, 12 Uhr - das ist der letztmalige Zeitpunkt, an dem man sich eine Wahlkarte für den Urnengang am Sonntag ausstellen lassen kann - nicht aufgetaucht ist, darf er von seinem Wahlrecht diesmal nicht Gebrauch machen.
"Konkret wurde ein Depotbeutel entwendet, in dem sich verschiedenste Sendungen befanden", heißt es in dem Schreiben, "darunter auch Ihre Wahlkarte für die Nationalratswahl 2017." Seitens der Post wurde der diebische Vorfall angezeigt. Den Täter habe man laut dem Schreiben bisher aber nicht fassen können.
Wahlrecht ungültig
Nach Rücksprache mit der MA 62, der Magistratsabteilung für Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten, wurde dem berufstätigen Studenten dann mitgeteilt, dass sein Wahlrecht nicht gültig sei, solange die Wahlkarte nicht wieder auftaucht. Das bestätigt auch ein Sprecher der MA 62 gegenüber krone.at. Denn: "Für verlorene oder gestohlene Wahlkarten dürfen keine Duplikate ausgestellt werden." Dies sei nur möglich, wenn man zwar eine Karte hat, diese aber beispielsweise durch Schmutz oder sonstige Umstände unerkennbar wurde. Man müsste eine solche Wahlkarte laut MA 62 vorweisen, um eine neue beantragen zu können.
Der Betroffenen kann am Sonntag aber auch nicht persönlich wählen gehen, da er dazu im Wahllokal die Wahlkarte vorweisen müsste. Diese Regelung solle vermeiden, dass jemand doppelt wählt, erklärte die Wahlreferentin des Magistrats Eisenstadt, Ingrid Schwarz.
"Beim nächsten Mal gehe ich ins Wahllokal"
"Der Mitarbeiter der MA 62 meinte nur, dass sich bei solchen Vorfällen die Katze in den eigenen Schwanz beißen würde", so der Wiener. Sicher ist für den jungen Mann auf jeden Fall, dass er bei zukünftigen Wahlen keine Wahlkarte beantragen wird: "Beim nächsten Mal gehe ich bestimmt in ein Wahllokal wählen."
In dem gestohlenen Depotbeutel dürften sich zudem mehrere Wahlkarten befunden haben. So sollen neben der Karte des Wieners drei weitere gestohlen worden sein. Der Austria Presse Agentur ist ein weiterer Betroffener im Burgenland bekannt. Auch seine Wahlkarte dürfte dem Postzusteller gestohlen worden sein.
Wahlkarte kann nicht missbräuchlich verwendet werden
Dass abhanden gekommene Wahlkarten missbräuchlich verwendet werden, ist laut der Wahlreferentin nicht möglich. Anhand der auf der Wahlkarte befindlichen Sprengel- und Wählerverzeichnisnummer werde diese registriert, sobald sie einlange. Sowohl die Bezirkswahlbehörde als auch die Landeswahlbehörde würden dann darauf achten, dass diese Wahlkarte nicht in das Ergebnis miteinbezogen wird.
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