Abgeblitzt

Höchstgericht gibt Cassco jetzt Recht

Salzburg
21.07.2017 19:20

Ein prominenter Salzburger Unternehmer ist mit seiner Beschwerde zum Bebauungsplan für Cassco jetzt beim Höchstgericht abgeblitzt. Der Verfassungsgerichtshof hat die Behandlung seiner Beschwerde überhaupt abgelehnt, "weil sie keinen hinreichenden Aussicht auf Erfolg habe."

Zum Grundstücks-Kaufpreis von drei Millionen € sind dem Bauträger Cassco durch die Bauverzögerung mittlerweile noch einmal so viele Millionen Mehrkosten entstanden. Jetzt hat das Höchstgericht zumindest einen Stein aus dem Weg geräumt. Die Beschwerde eines Salzburgers wurde jetzt mangels Erfolgsaussicht überhaupt abgewiesen und nicht einmal behandelt.

Salzburger ist mit Beschwerde abgeblitzt

Seit 2011 versucht der bayrische Bauträger am Dr. Franz-Rehrl-Platz beim Unfallkrankenhaus einen fünfgeschoßigen Bau zu errichten. Letzte Hürde für Cassco ist nun ein Einspruch beim Verwaltungsgericht betreffend dem Baubescheid. Auch die UNESCO hat schwerwiegende Bedenken angemeldet. Trotz der geplanten UKH-Absiedlung will Cassco 2018 mit dem Bau beginnen.

Wolfgang Weber, Kronen Zeitung

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