„Wir sehen dieses Verhalten eines Mediziners als überhaupt nicht korrekt an, sondern betrachten diese Handlungsweise sehr kritisch. Eingriffe bei Kindern bedingen eine rechtswirksame, schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten“, erklärt Helmut Mitter vom Büro Landesrat Ackerl. Das ist auch in der neuen Verordnung für das berufsmäßige Piercen und Tätowieren so vorgeschrieben.
Der Dermatologen-Fachgruppenvorsteher Johannes Neuhofer ist ebenfalls entsetzt: „Ich würde so etwas auf keinen Fall machen. Am besten sollten die Erziehungsberechtigten mitgehen. Eine schriftliche Einwilligung könnte man ja auch fälschen. In diesem Alter bilden sich die Kinder oft etwas ein, ohne die Folgen - wie massive gesundheitliche Beeinträchtigung - abschätzen zu können.“
Bei einem Eigenpiercing in Gmunden erwischte Michael Grasböck (19) eine Überdosis Betäubungsspray. Seither liegt er im Wachkoma, ist nicht mehr ansprechbar. Seine Oma Theresia: „Am 14. März werden es drei Jahre…“
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