Immer wieder wundern sich Passanten über abgestellte Autos, die ohne Kennzeichen einsam und verlassen am Straßenrand stehen. Die „Krone“ ging konkreten Fällen in Innsbruck nach – mit überraschenden Ergebnissen.
Das Rätsel um den abgestellten Pkw in den Viaduktbögen ist gelöst. Viele Innsbrucker haben sich bereits gewundert, wieso das mit Parkklammer versehene Auto seit gefühlten Ewigkeiten in der Ing.-Etzel-Straße steht und sich offenbar niemand berufen fühlt, es endlich zu entfernen. Dabei ist es kein Einzelfall. Als ob die Parkplatzsuche nicht schon schwer genug wäre, kommt es immer wieder vor, dass Autos einfach stehen gelassen werden – quasi für immer. Und während die verwaisten Pkw eine Jahreszeit nach der anderen an der immer gleichen Stelle erleben, fragt man sich: Was passiert denn nun mit denen?
So ein Beispiel findet sich auch in Igls am Parkplatz namens „Goldbichl“ bzw. unterhalb des Speicherteiches. Dort steht ein VW Touran, ohne Nummerntafel, „gefühlt seit Herbst“, wie uns ein Leser berichtet. Ein anderer Pkw mit ungarischem Kennzeichen ist bei genannten Innsbrucker Viaduktbögen mit Parkkralle versehen.
Je nach Rechtsgrundlage ergeben sich unterschiedliche Zuständigkeiten und weitere Verfahrensschritte.
Die Polizei
Wer zuständig ist, ist oft nicht leicht ersichtlich
„Grundsätzlich ist zu unterscheiden, aus welchem Anlass und auf welcher rechtlichen Grundlage ein Fahrzeug abgestellt wurde. Fahrzeuge können beispielsweise im Zuge einer polizeilichen Amtshandlung aus eigenem Antrieb, aufgrund eines Auftrages der Staatsanwaltschaft oder einer anderen Behörde sichergestellt oder vorübergehend abgestellt worden sein. „Je nach Rechtsgrundlage ergeben sich unterschiedliche Zuständigkeiten und weitere Verfahrensschritte“, heißt es seitens der Polizei.
Auch Ort und Art der Abstellung spielen eine Rolle: Stört das Fahrzeug den Verkehr, kann es abgeschleppt werden. Steht es aber über einen längeren Zeitraum „ordnungsgemäß“, ist die Gemeinde zuständig. Überhaupt greift die StVO erst (Entfernung von Hindernissen), wenn es sich um eine öffentliche Straße und kein Privatgrundstück handelt.
Festnahme im Rahmen einer Polizei-Ermittlung
Im konkreten Fall in Igls wurde der Lenker im Rahmen einer kriminalpolizeilichen Ermittlung festgenommen. Seitdem steht das Fahrzeug dort, es „sollte zeitnah von einer verfügungsberechtigten Person abgeholt werden“, heißt es.
Beschwerde gegen Beschlagnahmung
Bezüglich des Falles in den Viaduktbögen hingegen wurde dem Lenker die Weiterfahrt aufgrund des Verdachts einer Übertretung der StVO untersagt. Da der Lenker keine Sicherheitsleistung erbrachte, wurde das Auto beschlagnahmt. Dagegen wurde Beschwerde erhoben: „Das Fahrzeug verbleibt bis zum Abschluss des Verfahrens am Abstellort und befindet sich an einem Platz, an dem das Halten und Parken – abgesehen von einer zeitlich beschränkten Ladezone – grundsätzlich erlaubt ist. Durch die Radklammer wurde eine unbefugte Inbetriebnahme ausgeschlossen.“
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