Schwäne infiziert

Stallpflicht nach steirischem Vogelgrippe-Fall

Steiermark
19.11.2025 19:54
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

Nachdem mehrere infizierte Schwäne in Hartberg-Fürstenfeld gefunden wurden, führt das Gesundheitsministerium strengere Schutzmaßnahmen für die Haltung von Geflügel ein. Stallpflicht gilt in weiten Teilen des Landes. 

Nach Fällen in anderen Bundesländern ist nun auch die Steiermark betroffen: Die für Geflügel hochansteckende Influenza-Vogelgrippe des Subtyps H5N1 wurde bei mehreren Schwänen in Hartberg-Fürstenfeld nachgewiesen. Besonders betroffen sind generell Schwäne, heißt es.

Hühner und Co. müssen in den Stall
Das Gesundheitsministerium erlässt ab Donnerstag strengere Schutzmaßnahmen: „Konkret wird entlang der größeren Wasserläufe und Seen in Österreich eine Stallpflicht angeordnet.“ In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko – und dazu zählen in der Steiermark alle Bezirke, wenn auch nicht alle Gemeinden – gilt: „Geflügel oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind.“ Auch für kleine und Hobbybetreibe wird das empfohlen.

In Oberösterreich und im Burgenland sind auch Geflügelbetriebe betroffen. Alle Tiere müssen in diesem Fall gekeult werden.

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