Marcella Handl, Notarin in Hartberg, war einst die jüngste Notarin der Steiermark und ist jetzt die erste Vizepräsidentin der Notariatskammer. Mit der „Krone“ sprach sie über ihren Werdegang und häufige falsche Annahmen bei Verlassenschaft, Ehe und Immobilienkauf.
Wollten Sie schon immer Notarin werden?
Nein. Ehrlicherweise habe ich mich sogar gegen den Wunsch meiner Eltern durchgesetzt, obwohl mein Vater selbst Notar war.
Sie sind als erste Frau Vizepräsidentin der Notariatskammer. Ist der Beruf sehr männlich dominiert?
Er wird zusehends weiblicher, vor allem in der Generation, die jetzt nachkommt. Ich würde sagen, es gibt sogar einen leichten Überhang an Kandidatinnen. Als ich eingetreten bin, war das nicht der Fall.
Welche Bedeutung hat es für Sie, dass Sie die erste Vizepräsidentin sind?
Eine persönliche, weil es eine wahnsinnig ehrenvolle Aufgabe ist. Wir sind ein sehr kleiner Berufsstand, aber sehr innovativ in vielerlei Bereichen. Das muss fortgeführt werden – Stichwort Digitalisierung. Viele Klienten sind überrascht, wie einfach und unkompliziert Abwicklungen geworden sind. Da sind wir in Österreich Vorreiter.
Ein wichtiger Bereich ist der Kauf einer Immobilie. Welche Tipps können Sie geben?
Frühzeitig informieren! Die erste Rechtsauskunft ist immer kostenlos. Bevor ich etwas unterschreibe oder ein Angebot abgebe, sollte man eine Immobilie oder ein Grundstück immer durchleuchten lassen.
Was ist noch wichtig?
Gerade in einer Patchworkfamilie sollte man schon beim Erwerb festlegen, was im Fall des Falles passiert. Was wäre, wenn einem etwas zustößt? Was passiert bei der Trennung? Und was passiert, wenn jemand die Entscheidungsfähigkeit verlieren sollte? Ohne klare Regelung hängen Angehörige in der Luft.
Ist ein Testament gültig, wenn ich es nur auf einen Zettel aufschreibe?
Ja. Man muss es mit der eigenen Hand mit Kugelschreiber auf Papier schreiben, dazu ein Datum und eine Unterschrift. Es gibt aber zwei große Risiken: einerseits der Inhalt, weil viele juristische Laien gar nicht wissen, was sie überhaupt verfügen können. Und andererseits die Auffindbarkeit. Man kann ein eigenhändig geschriebenes Testament auch beim Notar hinterlegen.
Was würden Sie in puncto Ehevertrag raten?
Klare Regelungen, gerade beim Erwerb einer Immobilie. Wenn eine Frau sich vor allem um Kinder und Haushalt kümmert und vielleicht sogar in die Wohnung ihres Partners gezogen ist, dann kann es nach einer Trennung sehr schlecht aussehen. Die meisten glauben, wenn ich verheiratet bin, dann gehört uns ja sowieso alles zur Hälfte. Das ist absolut nicht so.
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