Die Hürden bei der Blaulichtbewilligung für steirische Mediziner fallen. Die Ärztekammer jubelt: „Die Erleichterung erhöht die Versorgungssicherheit wesentlich.“
Die Blaulichtbewilligung für Ärzte obliegt in der Steiermark der GVG (Gesundheitsversorgungs GmbH) – und nur Mediziner, die Bereitschaftsdienst versehen, dürfen ein Blaulicht auf ihrem Autodach führen.
„Dagegen haben wir seit Jahren angekämpft. Wenn etwa bei einem Unfall die Rettung oder der Notarzt länger brauchen, wird als Erstes der nächste Allgemeinmediziner angerufen – und der muss dann bei der Fahrt zum Unfallort sogar Verkehrsstrafen in Kauf nehmen“, sagt Dietmar Bayer, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte und Vizepräsident der steirischen Ärztekammer.
Nach einem Treffen mit Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) versprach dieser, sich der Sache anzunehmen. Und siehe da: Nun gab’s von seiner Parteikollegin Claudia Holzer grünes Licht für das Blaulicht bei Ärzten. „Künftig können das alle Allgemeinmediziner, aber auch Kinderärzte oder Gynäkologen beantragen – etwa, wenn diese schnell bei einer Geburt im Krankenhaus gebraucht werden“, atmet Bayer auf. Er sieht damit die Versorgungssicherheit deutlich erhöht – „und letztlich auch die Sicherheit für die Ärzte selbst, wenn sie etwa eine Unfallstelle mit Blaulicht absichern müssen“.
Training und Prüfung erforderlich
In der Kammer wurde dafür extra ein Referat für „ärztliches Kraftfahrwesen“ eingerichtet. Und die Mediziner verpflichten sich zu einem Fahrsicherheitstraining mit anschließender Prüfung. Die Ansuchen können nun direkt über die Kammer gestellt werden.
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