17-Jähriger fasst wegen gefährlicher Drohung bedingte Haftstrafe aus: Der Lehrling ließ trotz Vorstrafe und Anti-Gewalt-Training lieber die Fäuste sprechen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Irgendwer hat irgendwen geschubst. So viel schien beim Prozess um gefährliche Drohung und Körperverletzung am Landesgericht St. Pölten klar. Ansonsten werden an diesem Verhandlungstag viele unterschiedliche Aussagen zu Protokoll gebracht. Auf der Anklagebank: Ein vorbestrafter Lehrling, der mit seinem „schlechten Benehmen“ sowohl bei der Polizei als auch bei seinem Bewährungshelfer für bleibende Erinnerung sorgte. Auch sonst zeigt sich der 17-Jährige nicht von seiner besten Seite, ein Anti-Gewalttraining dürfte keine Wirkung gezeigt haben. Denn auch bei einem Faschingsumzug Anfang März soll er statt Worten lieber seine Fäuste sprechen haben lassen.
Urteil ist rechtskräftig
Nachdem sich schließlich noch die Freundschaft zu seinem besten Kumpel zerschlagen hatte, rief er dessen Mutter mehrfach auch mitten in der Nacht auf ihrem Handy an. Bis sie ihn blockierte. „Er hat sich sehr verändert, da hat unser Sohn den Kontakt zu ihm abgebrochen“, erklärt der Vater vor Gericht. Bis der junge Mann die Eltern des Ex-Freundes dann kurzerhand unter einer anderen Nummer kontaktierte: „Wenn ich euren Sohn das nächste Mal sehe, schlag’ ich ihm den Schädel ein“, drohte er den schockierten Eltern über das Telefon. Sie erstatteten umgehend Anzeige bei der Polizei. Dafür fasste der 17-Jährige vier Monate bedingte Haft aus – Urteil rechtskräftig.
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