Welche Konsequenz soll es für einen Lenker geben, der auf der Autobahn mit 151 km/h ertappt wird? Ein Deutscher beschwerte sich gegen den Führerscheinentzug und die Feststellung, er sei nicht „verkehrszuverlässig“. Zum Verhängnis wurde ihm eine Tiroler Besonderheit ...
Er wollte es nicht wahrhaben: Weil ein Deutscher mit seinem Pkw vor etwas mehr als einem Jahr mit 151 km/h zu schnell über die Inntalautobahn gebrettert ist, wurde er dazu verdonnert, seinen Führerschein für drei Monate abzugeben.
Lenkerberechtigung wäre mit Elektro-Auto nicht weg
Gerichtlich versuchte sich der Tempo-Bolzer gegen die Entziehung der Lenkerberechtigung zu wehren, diese Strafe sei viel zu hart. Schließlich würde auf Autobahnen in Österreich ja meist Tempo 130 gelten, sie seien dafür ausgelegt.
100 km/h wegen Umwelt, nicht wegen Sicherheit
Der Umstand, dass aus Umweltschutzgründen fast in ganz Tirol nur 100 km/h erlaubt sind („IG-Luft“), könne „in Hinblick auf die Frage des Vorliegens einer mangelnden Verkehrszuverlässigkeit keine entscheidungswesentliche Bedeutung zukommen“, brachte der Anwalt des Deutschen beim Landesverwaltungsgericht vor.
Es kann daher kein Zweifel darüber bestehen, dass auch eine entsprechend hohe Überschreitung einer Geschwindigkeitsbegrenzung, die ihre Grundlage im IG-L findet, zu einer Verkehrsunzuverlässigkeit führt.
aus der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Tirol
Schließlich hätte der Deutsche ja auch mit einem Elektro-Fahrzeug unterwegs sein können, für das die IG-L-Beschränkung nicht gegolten hätte.
Wiederholungstäter muss Schein erneut abgeben
Der Richter am Landesverwaltungsgericht sah dies anders. Der Deutsche, der bereits im Jänner 2024 seinen Führerschein für ein Monat abgeben musste, weil er in Oberösterreich mehr als 40 km/h zu schnell war, blitzte mit seiner Beschwerde ab. Drei Monate lang muss er seinen Wagen nun stehen lassen.
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