Schwere Vorwürfe gegen einen dreifachen Familienvater in Graz: Der Vietnamese soll seine Tochter bedroht und seinen Sohn geschlagen sowie dessen Kopf geschoren haben. Vor Gericht zeigt sich: Seine Familie steht trotz allem weiter zu ihm.
Wegen seiner mehr als fragwürdigen „Erziehungsmethoden“ musste sich am Dienstag ein dreifacher Familienvater am Straflandesgericht verantworten. Die Vorwürfe, mit denen der in Graz lebende Vietnamese konfrontiert ist, wiegen schwer. So soll der 55-Jährige vor seiner damals 16-jährigen Tochter mit einem japanischen Küchenmesser herumgefuchtelt und ihr gedroht haben, er schneide ihr die Gliedmaßen ab und werde sie umbringen. Anschließend soll er sie noch gewürgt haben.
„Waterboarding“ im eigenen Badezimmer
Noch übler soll er seinem Sohn seit dessen elftem Lebensjahr über mehrere Jahre hinweg zugesetzt haben. Der Mann, von Beruf Küchengehilfe, soll den Buben immer wieder gewürgt und geschlagen haben, unter anderem auch mit einem Kochlöffel. Einmal soll er seinen Sohn ins Badezimmer gezerrt, dort das kalte Wasser aufgedreht und ihm die Brause ins Gesicht gepresst haben, sodass dieser kaum Luft bekam. Als Draufgabe soll er ihm – gegen den Willen – die Haare vom Kopf geschoren haben.
Pubertierende Kinder sind schwierig, ich habe auch einen 17-jährigen Sohn. Ich würde aber nie auf die Idee kommen, ihm die Haare abzurasieren.
Richterin Barbara Schwarz
Der Vietnamese wurde vom Jugendamt weggewiesen und lebt nun getrennt von seiner Familie. Mit seiner Frau sei er aber noch zusammen und wolle das auch bleiben – was auch seine Gattin bestätigte.
„Das kann härter sein als Strafe“
Richterin Barbara Schwarz eröffnet ihm die Chance auf einen außergerichtlichen Tatausgleich: „Der Gesetzgeber sagt, dass in gewissen Fällen die Familie wichtiger ist als Bestrafung. Diese Chance will ich Ihnen geben.“ Denn auch die Kinder würden gerne wieder mit dem Vater vereint sein. Der 55-Jährige muss nun mit seiner Familie ein Programm beim Verein Neustart absolvieren.
„Glauben Sie mir, das kann härter sein als eine Strafe. Dort müssen Sie sich nämlich intensiv mit sich selbst beschäftigen“, so die Richterin und setzt nach: „Wenn’s nicht hinhaut, sitzen Sie aber wieder bei mir!“
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