700.000 Euro Schaden

Brandermittler konnten Feuerteufel überführen

Steiermark
30.03.2025 07:00

Vor über zwei Jahren brannte in der Obersteiermark eine Werkstatt völlig nieder. Jetzt steht nach akribischen Ermittlungen des Landeskriminalamts fest, es war Brandstiftung – und zwar von jemandem, der dem Unternehmen sehr nahesteht.

70 Feuerwehrleute waren Anfang 2023 bei dem Industriebrand im Einsatz. Mehrere Atemschutztrupps waren notwendig, um den Brand löschen zu können. Als sehr aufwendig gestalteten sich für die Einsatzkräfte der Feuerwehr auch die Nachlösch- und Aufräumarbeiten bei der Werkstatt. Erst nach rund vier Stunden konnte „Brand aus!“ gegeben werden.

Brandbeschleuniger war im Spiel
Der Schaden an Werkstatt und Fahrzeugen war enorm: Rund 700.000 Euro wurden festgestellt. Rasch war für die Brandermittler klar, hier war ein Feuerteufel am Werk, denn es war Brandbeschleuniger im Spiel. Und die Erhebungen am Tatort ergaben, dass derjenige, der das Feuer gelegt hat, mit der Umgebung auch vertraut war.

Während die Polizei ermittelte, wurden von der Staatsanwaltschaft Leoben auch unterschiedliche Gutachten in Auftrag gegeben. Darunter für Sicherheitssysteme, Telekommunikation, forensische Faseranalyse und Brand- und Explosionsermittlung. Sogar eine Glasbruchanalyse wurde durchgeführt. Denn der Brandbeschleuniger soll von einem Unbekannten durch ein Fenster in die Werkstatt geworfen worden sein.  Das ließ sich so aber nicht nachvollziehen.

Angeklagter mit Arbeit überfordert
Alle Ermittlungen ergaben, dass der Täter den Tatort kennen muss. Somit geriet „eine dem Unternehmen nahestehende Person“ ins Visier und wurde letztlich angeklagt. Denn: „Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist deren Verantwortung nicht mit der Spurenlage in Einklang zu bringen“, erklärte der Sprecher der Leobner Anklagebehörde, Andreas Riedler. Offenbar war der Angeklagte mit seiner Arbeit irgendwie überfordert.

Die Anklage liegt derzeit noch beim Oberlandesgericht in Graz, wie Leobens Gerichtssprecherin Sabine Anzenberger auf „Krone“-Anfrage bestätigte. Der Verteidiger hat nämlich einen Einspruch gemacht. Somit ist sie noch nicht rechtskräftig. 

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