Ein Steirer soll für einen schrecklichen Unfall mit dem Pkw verantwortlich sein, bei dem sein Freund starb. Er beharrt aber darauf, nicht gefahren zu sein, der Verstorbene habe das Auto gelenkt. Demnächst steht er wegen grob fahrlässiger Tötung vor dem Strafrichter in Graz.
Eine Tragödie spielte sich im August letzten Jahres auf der L 352 in Nechnitz (Bezirk Weiz) ab. Eine, die aus Sicht der Staatsanwaltschaft Graz eine einschneidende Wendung genommen hat. Ersten offiziellen Berichten nach setzte sich damals ein 67-jähriger Steirer nach einem Lokalbesuch hinters Steuer, am Beifahrersitz nahm sein ebenso betrunkener Freund (46) Platz.
Gegen drei Uhr früh geschah das Unglück: „Der Lenker dürfte in einer langgezogenen Kurve von der Fahrbahn abgekommen sein, geriet in ein Waldstück und stieß dort gegen mehrere Bäume“, berichtete damals die Exekutive. Für den Fahrer gab es keine Hilfe mehr, er verstarb noch an der Unfallstelle. Vermutet wurde, dass er nicht angegurtet war. Sein Beifahrer wurde verletzt, überstand den Unfall aber.
Der Angeklagte gibt an, sich nicht mehr erinnern zu können, er sei aber am Beifahrersitz aufgewacht und daher offenbar nicht gefahren.
Gerichts-Sprecherin Barbara Schwarz
Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung
Die Ermittlungen der Exekutive liefen weiter. Und haben nun Unglaubliches ergeben. Denn aus Sicht der Staatsanwaltschaft Graz saß nicht, wie vermutet, der Ältere am Steuer, sondern sein Freund, weswegen dieser wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt wurde. Mehrere Beweise soll es dafür geben.
So soll sich der 67-Jährige noch im Lokal den Fuß so schwer verletzt haben, dass er nicht mehr gehen konnte. Deswegen, und weil er auch zu betrunken war, hievten Zeugen den Verletzten auf den Beifahrersitz des VW Passat, der ohnehin dem jüngeren gehörte – und der sich laut Zeugen trotz 1,4 Promille im Blut auf den Fahrersitz setzte und mit dem Wagen kurz vor 23 Uhr davonbrauste – viel zu schnell und obendrein auch noch übermüdet. Wie die Auswertung der Airbags ergab, geschah der tödliche Unfall unmittelbar danach. Wieso tätigte der Überlebende den Notruf aber erst mehrere Stunden später, gegen 3 Uhr früh? Was geschah in der Zwischenzeit?
Trotz allem bleibt der 46-Jährige, für den die Unschuldsvermutung gilt, dabei, nicht gefahren zu sein, sein toter Freund habe den Unfall verursacht.
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