„Krone“-Ratgeber

Schulwahl: Was jetzt für Familien zu beachten ist

Tirol
28.01.2025 17:00
Porträt von Manfred Jordan
Von Manfred Jordan

Was ist die richtige Ausbildung für meine Tochter, meinen Sohn? Jetzt gilt es, die Weichen zu stellen und sich gut zu informieren. Der „Krone“-Schulratgeber über wichtige Termine und Überlegungen, die Familien anstellen sollten. 

Spätestens vor dem nahenden Anmeldetermin für eine neue Schule steigen bei vielen Eltern und Kindern Spannung und Sorge, ob man in der Wunschschule aufgenommen wird. Besonders beim Übertritt von der Volksschule ins Gymnasium. Und das vor allem in und rund um Innsbruck.

„Bei der Schulwahl soll das Kindeswohl primär sein. Wir raten, sich in Ruhe mit dem Kind hinzusetzen und realistisch und ehrlich einzuschätzen, wofür es geeignet ist und was es will. Flexibilität ist wichtig“, rät Benedikt Treml, Präsident des Landeselternverbandes der Pflichtschulen.

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Der Zeitpunkt der Anmeldung hat keinen Einfluss auf die Aufnahmereihung an der Erstwunschschule.

Manfred Jordan, „Krone“-Schulratgeber

Muss es immer das Gymnasium sein?
Nicht immer sei das Gymnasium der Weisheit letzter Schluss. Denn oft bedeutet das für die Kinder den gewohnten Freundeskreis aufzugeben und einen längeren Schulweg in Kauf zu nehmen. Dennoch beschäftigt viele Eltern vor allem im Innsbrucker Ballungsraum, wie man einen Gymnasiumsplatz für sein Kind sichert. Die Bildungsdirektion rät nicht nur die Erstwunschschule anzugeben, sondern auch einen Zweit- und Drittwunsch.

Wichtig für den Fall der Abweisung an der Erstwunschschule: Die Aufnahmebewerber werden in diesem Fall nach Maßgabe ihrer Eignung, der Wohnortnähe und des Besuches der Schule durch Geschwister an den Alternativschulen gereiht. „Auch die Zweit- und Drittwunschschulen sollen zu den Interessen und Eignungen des Kindes passen und höhere Aufnahmechancen bieten“, meint Treml.

Termine für die Schulwahl

  • 17. bis einschließlich 28. Februar 2025: Anmeldung an Erstwunschschule
  • 20. März 2025: Verständigung der Aufnahmewerber über die vorläufige Aufnahme oder Nichtaufnahme durch die Erstwunschschule
  • Bis 11. April 2025: zweiter Reihungsdurchgang 
  • 25. April 2025: Verständigung der im zweiten Durchgang vorläufig aufgenommenen Schülerinnen durch die aufnehmende Schule.
  • Ende April 2025: Verständigung der im zweiten Durchgang nicht aufgenommenen Schüler durch die Bildungsdirektion

Auch über Alternativen nachdenken
Übrigens: Der Zeitpunkt der Anmeldung hat keinen Einfluss auf die Aufnahmereihung an der Erstwunschschule, ebenso wenig die Angabe eines Zweit- und Drittwunsches. Allerdings: Sollten diese beiden nicht angegeben werden, geht die Behörde davon aus, dass keine Aufnahme an einer anderen AHS (außer Erstwunschschule) angestrebt wird.

Für alle, die spezielle Fragen bzw. Informationen an die Bildungsdirektion haben, wurde eine eigene Hotline eingerichtet. Diese ist jeden Mittwoch von 15 bis 18 Uhr unter der Nummer 0800 100 360 erreichbar. Ein Expertenteam beantwortet Fragen. Die Hotline ist bis Mittwoch, 9. April 2025, eingerichtet.

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