„Lag mir am Herzen“

„Allah“ auf Altarboden der Pfarrkirche gekritzelt

Salzburg
15.01.2025 16:00

Viermal hat eine in Zell am See lebende Afghanin arabische Schriftzüge auf Gegenstände, Türen und den Boden der Stadtpfarrkirche geschmiert, beispielsweise: „Es gibt nur einen Allah.“ Ihre Erklärung im Landesgericht: „Es lag mir am Herzen.“

Mit einem schwarzen Edding in der Hand hat eine bislang unbescholtene und arbeitstätige afghanische Frau (37) die Zeller Stadtpfarrkirche zum Heiligen Hippolyt besucht. Und kurzerhand auf Gegenstände, Türen und Altarboden geschrieben: Schriftzüge wie „Es gibt nur einen Allah“, „Sein Prophet ist Mohammed“ oder einfach nur „Allah“ (übersetzt: Gott) hinterließ sie zwischen September und November 2024.

„Wusste nicht, dass es verboten ist“
Deswegen musste sich die Küchengehilfin am Mittwoch wegen des Vorwurfs der schweren Sachbeschädigung im Salzburger Landesgericht erklären und legte ein Tatsachengeständnis ab: „Ich habe das geschrieben, weil es mir am Herzen lag. Ich gehe auch heute noch in die Kirche zum Beten. Für uns Moslems ist es auch ein Gotteshaus.“ Sie habe nicht gewusst, dass dies verboten sei, und zu jener Zeit sei es ihr schlecht gegangen, erklärte sie etwas ausschweifend. Dabei betonte sie auch: „Ich habe kein Problem mit der christlichen Religion, ich wollte nur mein Herz ausschütten.“

Die Richterin zweifelte, ob die Frau den Kern der Sache überhaupt verstanden hat, und fragte, ob man denn in Afghanistan in einer Moschee christliche Schriftzüge hinterlassen dürfe. Die Angeklagte bejahte und meinte: „Ich glaube, wenn ich in der Moschee in Saalfelden was schreiben will, ist das auch kein Problem.“ Eine Pastoralassistentin berichtete über den Fund der Schriftzüge kurz vor einer Hochzeit: „Der Pfarrer war ganz aufgeregt.“ Man habe „ordentlich arbeiten“ müssen, um die Schmiererei wegzubekommen. Schwierig sei es an der Tür gewesen.

Die Angeklagte entschuldigte sich mehrfach. Die Richterin unterstrich die „Respektlosigkeit gegenüber dem Gotteshaus“ und verkündete vier Monate Haft auf Bewährung, nicht rechtskräftig.

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