Polster als „Tatwaffe“

Nachbarin Mordversuch angedichtet: Zwei Jahre Haft

Steiermark
09.01.2025 06:00

„Sie presste mir drei Pölster auf das Gesicht und wollte mich ersticken.“ Dieses Horror-Szenario schilderte ein Grazer Pensionist (54) der Kriminalpolizei. Daraufhin kam seine Nachbarin in U-Haft. Doch es stellt sich heraus: Alles erstunken und erlogen!

Es hörte sich an wie die unglaublich brutale Tat einer sehr wütenden Frau: heftige Faustschläge, Tritte, Ohrfeigen, Schläge mit einem Rückenkratzer und Todesdrohungen. Dazu die drei Pölster, die sie ihm auf das Gesicht drückte und das lange Messer, mit dem sie versuchte, ihn zu erstechen.

Bereits 16 Vorstrafen
Offenbar nur ganz knapp entging ein Pensionist (54) im Jahr 2023 dem sicheren Tod – oder eben doch nicht. Denn im Laufe der Ermittlungen des Grazer Kriminalreferats kristallisierte sich schnell heraus, dass die Gewalttat schlicht und einfach erfunden war. Warum, ist nicht bekannt. Der Mann mit den 16 Vorstrafen wurde aber im vergangenen Sommer wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

Angeklagtem war die Strafe zu hoch
Gegen das Urteil hat der 54-Jährige berufen, es war ihm viel zu hoch. Er erhoffte sich eine Milderung der Strafe. Am Mittwoch fand am Oberlandesgericht in Graz die Berufungsverhandlung statt. Allerdings ohne den Angeklagten. „Ich weiß leider auch nicht, wo er ist“, zuckte Verteidiger Bernd Wurnig bedauernd mit den Schultern. Somit wurde in Abwesenheit des 54-Jährigen verhandelt.

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Wenn man die Strafbemessungsgründe und sein Vorleben abwägt, sind die zwei Jahre Haft schuld- und tatangemessen.

Richterin Karin Kohlroser

Der Oberstaatsanwalt verwies in seinem Plädoyer auf das „erheblich belastete Vorleben“ des Pensionisten und dessen offensichtliche „Sanktionsresistenz“. Nach kurzer Beratung entschied der Richtersenat dann, der Berufung nicht Folge zu geben.

„Er hat dem Opfer einen versuchten Mord angedichtet, das ärgste Delikt, das das Strafgesetzbuch kennt. Die Frau war sogar eine Zeit lang in Haft“, begründete die Vorsitzende Karin Kohlroser. „Wenn man die Strafbemessungsgründe abwägt, sind zwei Jahre Haft schuld- und tatangemessen.“ Das Urteil ist somit rechtskräftig.

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