Immer mehr Schindluder wird in Neunkirchen mit gefälschten oder missbräuchlich verwendeten Behindertenausweisen (sogenannten §29b StvO-Ausweisen ) betrieben. Heuer wurden bereits 15 dieser Fälschungen bzw. Kopien einkassiert.
Die Stadtpolizei überprüft dies bei ihren täglichen Routinekontrollen. „Man erkennt eine Fälschung beispielsweise an der Farbintensität oder man sieht es am Rand, wie der Ausweis ausgeschnitten wurde“, heißt es von Seiten der Stadtpolizei. Ein besonders dilettantischer Fälschungsversuch war jener, bei der der Rollstuhl überhaupt gleich in die falsche Richtung zeigt.
Aber nicht nur Fälschungen sind im Umlauf. Oft verwenden Personen einfach Ausweise andere Familienmitglieder. Oder – besonders makaber: „Manche behalten sich den Ausweis von bereits verstorbenen Personen“, so ein Stadtpolizist. Und das ist kein Kavaliersdelikt: Das Strafmaß reicht hierbei von einer einfachen Verwaltungsstrafe bis hin zu Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr für Urkundenfälschung.
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