Freund in Lebensgefahr

Ungarin (48) nach Messerstich in Graz verurteilt

Steiermark
28.11.2024 15:46
Porträt von krone.at
Von krone.at

Eine 48-Jährige wurde am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht zu 21 Monaten Haft verurteilt. Sie hatte im April ihren Freund mit einem Messerstich in den Bauch lebensgefährlich verletzt und war wegen versuchten Mordes angeklagt. Die Angeklagte behauptete, das Opfer habe ihre Hand mit dem Messer selbst gegen seinen Bauch gedrückt. Die Geschworenen entschieden: Es handelt sich um schwere Körperverletzung.

Was sich genau am 14. April in der Wohnung in Graz abgespielt hatte, ließ sich nicht genau feststellen. Sicher ist, dass sowohl die Angeklagte als auch ihr Lebensgefährte reichlich Alkohol konsumiert hatten. Es dürfte ein Beziehungsstreit gewesen sein, bei dem dann plötzlich ein Küchenmesser im Spiel war. Die Staatsanwältin vertrat die Ansicht, dass die Ungarin auf den 31-Jährigen losgegangen sei und ihm den Stich in den Bauch versetzt hatte.

Der Mann erlitt lebensgefährliche Verletzungen, darunter vier Durchlöcherungen des Dünndarms, und verlor fast zwei Liter Blut in der Bauchhöhle. Eine Notoperation rettete ihm das Leben, erklärte Gerichtsmediziner Mario Darok.

„Beide sind verrückt und eifersüchtig“
Solche Streitereien schienen nichts Ungewöhnliches zu sein. „Das war schon Gewohnheit, sie sind verliebt“, meinte der Schwiegersohn der Angeklagten, der den Vorfall nur gehört hatte. „Beide sind verrückt und eifersüchtig“, fügte er hinzu. Während der Tat war er nicht im Zimmer. Als er zurückkam, blutete der 31-Jährige, und er versuchte, die Wunde mit einem Bademantel zu stoppen. Auf die Frage des Richters, ob die Angeklagte aggressiv gewesen sei, antwortete er: „Ja, weil sie dachte, er spielt nur.“ Schließlich rief er die Tochter der Frau an, die dann den Rettungsdienst alarmierte.

Opfer stützt Version der Frau
Die von Anwalt Manfred Arbacher-Stöger verteidigte Angeklagte bestritt eine Tötungsabsicht und erklärte, ihr Partner habe ihre Hand mit dem 13 Zentimeter langen Messer verdreht und zu sich gezogen, während er sagte: „Ja, dann stich mich doch.“ Der Sachverständige hielt diese Darstellung für möglich. Das Opfer erschien nicht zur Verhandlung und sagte bei der Polizei lediglich: „Kann sein“, als man ihn fragte, ob sie ihn verletzt habe. Gegenüber dem Gerichtsmediziner bestätigte er jedoch, ihre Hand selbst zu sich gezogen zu haben, was die Version der Frau stützte.

Die Geschworenen sahen keinen Mordversuch, sondern eine schwere Körperverletzung. Die Strafe beträgt 21 Monate, davon sieben unbedingt. Durch die Untersuchungshaft ist der unbedingte Teil bereits verbüßt, die Ungarin wurde daher nach der Verhandlung enthaftet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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