Ein Prozess um einen Supermarkt-Überfall in Hollabrunn hat am Mittwoch in Korneuburg mit zwei Schuldsprüchen wegen versuchten schweren Raubes und schwerer Sachbeschädigung geendet. Ein litauischer Staatsbürger muss drei Jahre in Haft, sein Komplize für zweieinhalb Jahre. Die Urteile sind Gerichtsangaben zufolge bereits rechtskräftig.
Die beiden Männer gelten als Mitglieder einer neunköpfigen litauischen Tätergruppe, die es speziell auf Lebensmittelmärkte abgesehen hatte. Die Angeklagten sollen am Abend des 25. Jänner 2019 in den Supermarkt in Hollabrunn eingedrungen sein. Mehrere Angestellte wurden unter Verwendung von CO2-Pistolen in den Lagerraum gebracht, mit Kabelbindern fesselten die Männer die Arme der Opfer auf deren Rücken.
Angestellte bei Überfall verletzt
Nachdem die Beschuldigten an die Geschäftsschlüssel gelangt waren, sollen sie erfolglos versucht haben, den Tresor aufzubrechen. Das Duo suchte laut früheren Polizeiangaben ohne Beute das Weite, eine Beschäftigte wurde leicht verletzt.
Schuldsprüche als Zusatzstrafen
Wegen eines bewaffneten Raubüberfalls auf ein Juweliergeschäft in Deutschland saßen die Litauer bereits eine mehrjährige Haftstrafe ab. Nach deren Verbüßung wurden die Männer, gegen die Europäische Haftbefehle aufrecht waren, im Februar bzw. April nach Österreich ausgeliefert. Die Beschuldigten wurden in die Justizanstalt Korneuburg gebracht. Die Schuldsprüche vom Mittwoch gelten als Zusatzstrafen zu den in Deutschland erfolgten Verurteilungen.
Serie an brutalen Raubüberfällen
Die beiden Männer sollen Mitglieder einer neunköpfigen litauischen Bande sein, die im Sommer 2019 ausgeforscht worden war. In unregelmäßigen Abständen und unterschiedlichen Konstellationen sollen die Kriminellen Geschäfte in Niederösterreich überfallen haben und dabei äußerst brutal vorgegangen sein. Zugeordnet wurde der Bande auch ein bewaffneter Raubüberfall auf einen Supermarkt samt kurzzeitiger Geiselnahme in Günselsdorf (Bezirk Baden) am 16. Februar 2019. Fünf litauische Staatsbürger erhielten dafür im Februar 2020 am Landesgericht Wiener Neustadt Freiheitsstrafen von sieben bis 19 Jahren.
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