Nun Gericht am Zug

Phantom vom Zuckerhütl: Polizei lüftete Geheimnis

Tirol
15.05.2024 08:11

Die Tiroler Polizei weiß jetzt, wer den verhängnisvollen Alpinunfall am 6. April am Zuckerhütl auslöste. Ein Opfer trägt bleibende Schäden davon. Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft prüft, ob strafbares Verhalten vorlag.

An jenem Samstag hat ein unbekannter Bergsteiger in einer Rinne unter dem Gipfel einem Alpinisten unabsichtlich einen Stoß versetzt. Dadurch stürzten fünf Bergsteiger ab, eine Südtirolerin und deren Lebensgefährte wurden verletzt. Der 27-Jährige wird wohl bleibende Schäden davontragen.

Der Verursacher tauchte ab, die Ermittler suchten nach dem „Phantom“ vom Zuckerhütl. Zunächst war nicht einmal klar, ob das „Phantom“ männlich oder weiblich ist. Ein Zeugenaufruf in der „Krone“ führte inzwischen zu dem Mann, der die Kettenreaktion auslöste.

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Es hat sich bald nach dem Aufruf jenes Tiroler Bergsteigerpaar gemeldet, von dem wir uns Informationen erhofften.

Stephan Gröber, Alpinpolizei Neustift

Zeuge direkt über Unfallort
„Es hat sich bald nach dem Aufruf jenes Tiroler Bergsteigerpaar gemeldet, von dem wir uns Informationen erhofften“, freut sich Stephan Gröber, Alpinpolizist in Neustift. Damit landeten die Ermittler einen Volltreffer. „Denn der männliche Zeuge befand sich zum Unglückszeitpunkt direkt über dem Unfallort und hat den Hergang genau gesehen“, sagt Alpinpolizist Gröber.

Zwölf Personen, die am Unglück beteiligt waren oder Angaben machen konnten, wurden schließlich einvernommen – darunter auch der Verursacher. Über dessen Herkunft macht die Polizei keine Angaben. „Der Mann hat sich deshalb nicht um die Verletzten gekümmert, weil zufällig Stubaier Bergretter vor Ort waren, die die Erstversorgung durchführten“, schildert Stephan Gröber.

Jetzt Staatsanwaltschaft am Zug
Die Polizei schickt den Bericht zu dem Unglück nun an die Staatsanwaltschaft. „Wie bei einem Verkehrsunfall könnte fahrlässige Körperverletzung im Raum stehen“, informiert Gröber. Auch um das „Im-Stich-Lassen von Verletzten“ könnte es sich drehen. Der Staatsanwalt prüft, ob tatsächlich strafbares Verhalten vorlag.

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