Tierschützern reicht‘s

Vogelfallen: Federn gestutzt, Tod durch Verdursten

Niederösterreich
28.03.2024 19:00

Jetzt wird ein Volksbegehren initiiert: Nachdem immer mehr Niederösterreicher Vogelfallen entdecken oder entwischte Tiere gehäuft verenden, setzt ein Team von Tierschützern auf ein Volksbegehren. Motto: „Hier wird EU-Recht umgangen. Wir brauchen bundesweit einheitlich geltende Regelungen – ohne Ausnahmen, etwa auf Landesebene.“ 

Schockierende Entdeckung einer Familie im Bezirk Amstetten: In einem Wald stieß man auf einen Käfig mit Rabenkrähen. Da Flügelfedern rücksichtslos abgeschnitten waren, handelte es sich um Locktiere, eines starb im Tierheim. Lange Qualen dürften auch drei Elstern nahe Korneuburg erlitten gehabt haben: Einer der Vögel war in dem Käfig schon verdurstet.

„Niederösterreich hinkt im Tierschutz hier hinterher“
Dabei müssten genehmigte Fangeinrichtungen eigentlich täglich kontrolliert werden, der gesetzliche Hintergrund ist zudem diffizil: Obwohl die Vögel von der EU unter Schutz gestellt sind, werden in Österreich Verordnungen übergangen. Im konkreten Fall erteilen drei Bundesländer – neben Oberösterreich und Kärnten auch Niederösterreich – verschieden lange Ausnahmeregeln für die Bejagung.

 „In Niederösterreich sind die Fristen am längsten“, erläutert Vogelexperte Clemens Purtscher: „Denn hier reichen sie bereits bis in die Brutzeit.“

Juristische Facts zum Volksbegehren

Bundesweit (Tierschutzgesetz):

  • Verwendung von Lockvögeln verboten (§ 5 Tierquälerei). Die Fallenstellerei selbst gilt als Ausübung der Jagd und ist als solche vom Tierschutzgesetz ausgenommen.
  • Niederösterreich Jagdgesetz: Das Verwenden von Fallen und anderen Selbstfangvorrichtungen im Jagdbetrieb ist mit Ausnahme von Kastenfallen zum Lebendfang von Haarraubwild und Schwarzwild verboten. ABER: Die Bezirksverwaltungsbehörde kann mit Verordnung die Verwendung von Krähenfängen zum Lebendfang von Rabenkrähe, Nebelkrähe, Elster und Eichelhäher erlauben.
  • Davon machen alle Bezirksverwaltungsbehörden in NÖ (ausgenommen die Städte Krems und St. Pölten) mit einer jährlichen Verordnung Gebrauch. Alle diese Bezirksverordnungen sind gleichlautend. Zugelassene Zeiten: Eichelhäher und Elster bis Mitte März, Nebel- und Rabenkrähe bis Ende März.

Durch die Häufung der „Fallen-Fälle“ – jährlich soll es sich in Österreich um 64.000 Rabenkrähen, 9900 Elstern und 6700 Eichelhäher handeln – haben Tierschützer ein Volksbegehren für eine bundesweite Vereinheitlichung des Jagdgesetzes samt Fallen-Verbot gestartet. Namhafte Tierforscher wie der Wolfsexperte Kurt Kotrschal unterstützen die Initiative.

Infos unter anderem auf www.vgt.at

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