Eine steirische Pflegedienstleiterin soll nicht nur Trinkgelder gestohlen, sondern auch auf Firmenkosten private Bestellungen getätigt haben. Die Geschichte sorgte in der Obersteiermark für Aufsehen, nun ist sie zu einem Ende gekommen.
Bereits vor einem Jahr kursierten in der Obersteiermark heftige Gerüchte rund um die Pflegedienstleiterin eines Seniorenheims, wir berichteten. Sie soll Patienten- und Mitarbeitergelder veruntreut haben, indem sie Trinkgelder nicht in die dafür vorgesehene Kassa geworfen, sondern eingesteckt haben soll.
Außerdem soll sie auf Firmenkosten private Bestellungen getätigt haben. Nach einiger Zeit – mehrfache Versuche der Polizei, Kontakt zur Geschäftsführung herzustellen, schlugen vorerst fehl – nahm die Staatsanwaltschaft Leoben die Ermittlungen gegen sie auf.
Vergleich vor Gericht
Für die Frau, die stets alle Vorwürfe vehement zurückwies, kam es noch dicker: Auf ihre Suspendierung folgte die fristlose Entlassung. Das ließ sie sich nicht gefallen und schaltete ihre Anwälte ein. Mittlerweile ist klar: Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen sie wurden eingestellt. „Sowohl wegen Verjährung, aber auch, weil es bezüglich der Trinkgelder divergierende Zeugenaussagen gegeben hat“, sagt Viktoria Steinecker, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Leoben.
Die Verfahrenseinstellung des Strafverfahrens zeigt auf, dass die Anschuldigungen unberechtigt waren und meine Klientin sich stets ordnungsgemäß verhalten hat.
Anwalt Marc Simbürger
Auch zivilrechtlich ist die Pflegebedienstete gegen ihren ehemaligen Dienstgeber vorgegangen, weil die Kündigung ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigt gewesen ist. In diesem Fall haben sich beide Parteien auf einen Vergleich, eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses und Schweigepflicht zu weiteren Details geeinigt. Übrigens: Der damalige Geschäftsführer ist nicht mehr in seinem Amt.
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