Was Ministerium sagt

Schulverweigerer: Wird jetzt das Gesetz geändert?

Tirol
29.01.2024 09:12

Hartnäckige Eltern beschäftigen seit geraumer Zeit Justiz und Behörden: Sie schicken ihre Kinder nicht in die Schule, erfüllen aber auch nicht die Auflagen für häuslichen Unterricht. Das Problem ist in einigen Bundesländern virulent. Das Bildungsministerium räumt Unschärfen bei den Vorgaben ein. 

Die Zahl der Verfahren und Beschwerden zu Schulpflichtverletzungen ist in einigen Bundesländern explodiert. Auch in Tirol! Wie berichtet, sind 22 Tiroler Kinder aus dem Schulsystem verschwunden. Die Eltern erfüllen die Auflagen für häuslichen Unterricht nicht. Dennoch schicken sie die Kinder nicht mehr zurück in die Schule.

Auf Strafen der Bezirksbehörden reagieren die Betroffenen mit einer Flut an Beschwerden beim Landesverwaltungsgericht. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 wurde eine Beschwerde registriert, im Vorjahr 131. Das ist kein Tiroler Phänomen. In mehreren Bundesländern zeigt sich ein ähnliches Bild: Hartnäckige Eltern beschäftigen die Behörden und die Justiz in hohem Maße.

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Bei der Gesetzesnovelle im Jahr 2023 wurden die Bedingungen für den häuslichen Unterricht geschärft. Das wird jetzt evaluiert.

(Bild: Zwefo)

Bildungsminister Martin Polaschek

Minister stellt Nachschärfungen in Aussicht
Die „Krone“ konfrontierte Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) mit der bedenklichen Entwicklung. Die Verantwortung für die Durchsetzung der Schulpflicht liegt beim Ministerium, aber auch bei den Bildungsdirektionen in den Ländern. Für den Vollzug wurden die Bezirkshauptmannschaften mit ins Boot geholt. Polaschek räumt ein, dass es in der Ausformulierung der Schulpflicht wohl die eine oder andere Ungenauigkeit gibt. Und er stellt Nachschärfungen in Aussicht: „Der Bedarf einer legistischen Weiterentwicklung wird geprüft.“

Auf die Frage, ob nicht die Möglichkeit für häuslichen Unterricht an sich überdacht gehört, entgegnet der Bildungsminister mit dem Hinweis auf Verschärfungen für die Genehmigung von häuslichem Unterricht, die im Vorjahr eingeführt wurden. Doch auch da könnte es neue Vorgaben geben. „Das Ministerium ist dabei, die Neuerungen zu evaluieren und etwaige Weiterentwicklungspotenziale zu definieren“, heißt es.

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