Dem denkmalgeschützten Gasthaus Weißes Rössl an der Tiroler Brennerstraße droht der komplette Verfall. Der ehemalige Tiroler Landeshauptmann Herwig van Staa setzt sich in führender Rolle bei der Landesgedächtnisstiftung für den Erhalt von Baukultur ein. Er erklärt, was beim Denkmalschutz fehlt.
Der drohende Verfall des jahrhundertealten Gasthofes Weißes Rössl in Gries am Brenner sorgt seit Tagen für Diskussionen. Wie berichtet, wurde das Dach bei einem Brand im Mai zerstört. Seither ist das denkmalgeschützte Gebäude mit seinen einzigartigen Stuben ungeschützt Regen und Schnee ausgesetzt. Weil Denkmalamt und Besitzer nicht eins sind, wurde bis jetzt keine Notabdeckung angebracht.
Es ist eine Katastrophe, wenn so wertvolle Kulturgüter für immer verloren gehen.
Herwig van Staa, Vorsitzender des Kuratoriums der Tiroler Landesgedächtnisstiftung
„Es ist eine Katastrophe, wenn so wertvolle Kulturgüter für immer verloren gehen“, sagt Herwig van Staa, Vorsitzender des Kuratoriums der Tiroler Landesgedächtnisstiftung, auf Anfrage der „Krone“ zur Causa. Die Gedächtnisstiftung als Institution zur Erhaltung des baukulturellen Erbes kann in dem Fall aber nicht eingreifen. „Weil es sich um eine private Nutzung handelt“, erläutert van Staa. Ähnliches gilt für das Land. Gemeinsam haben Landesgedächtnisstiftung und Land im Vorjahr 4,2 Millionen Euro für baukulturelles Erbe ausgegeben.
„Brauchen mehr Entscheidungsbefugnisse“
Als Kenner der Problematik bei Streitfragen um den Denkmalschutz bewertet van Staa die Position des Denkmalamtes als zu schwach. „Es braucht mehr Durchgriffsrecht in bestimmten Fällen“, ist der ehemalige Landeshauptmann überzeugt. „Dafür müssten aber die Landesgeschäftsstellen des Bundesdenkmalamtes aufgewertet werden und mehr Entscheidungsbefugnisse erhalten“, meint van Staa.
Im Fall des Weißen Rössls hätte so wohl eine Notabdeckung früher umgesetzt werden können. Das hätte dem Baujuwel im Winter sehr geholfen.
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