Nase gebrochen

Tiroler mit SS-Tattoos schlägt wegen Davidstern zu

Tirol
29.08.2023 18:00

Ein Tiroler (28) mit mehreren Nazi-Tattoos saß nun wegen Wiederbetätigung in Innsbruck vor Gericht. Obwohl er seine „Körperkunst“ offen zu Schau gestellt haben soll, brachte erst eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen ihn die Ermittlungen in Gang. Ein Davidstern soll den Mann durchdrehen haben lassen.

Als „Kellernazi“ kann man den 28-Jährigen wahrlich nicht bezeichnen. Denn der Aushilfsmetzger hatte nie einen Hehl aus seiner Gesinnung gemacht. Einen SS-Totenkopf und andere Nazisymbole, die er sich auf seine Haut stechen ließ, trug er ungeniert zur Schau. In seiner Wohnung richtete er - für jedermann sichtbar - ein kleines „Nazi-Museum“ mit haufenweise NS-Devotionalien ein, und er zeigte Freunden während der Corona-Pandemie Propagandavideos. Auch in seinem Kleiderschrank fand die Polizei jede Menge Shirts von rechtsradikalen Bands und umstrittenen Labels.

Von damaligen Freunden getrennt
„In der Hauptschulzeit bin ich in die Szene hineingerutscht. Mich hat der eingeschworene Haufen fasziniert“, versuchte der Angeklagte gar nicht erst Ausreden zu erfinden. Er habe die Gesinnung vor drei, vier Jahren aber abgelegt und sich von seinen damaligen Freunden getrennt. „Das Ganze hat mir nur Probleme gebracht. Ich mag es nicht mehr“, versuchte der 28-Jährige, der sich vor dem Innsbrucker Landesgericht für einen Tatzeitraum von 13 Jahren verantworten musste, den Geschworenen weiszumachen.

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Er hätte auch ein Kruzifix an seiner Halskette haben können.

Der Angeklagte

Bekannten vor Lokal Kopfstoß versetzt
Doch in der Nacht vor Silvester soll ihn vor einem Lokal in Wörgl eine Kette mit einem Davidstern-Anhänger dermaßen in Rage gebracht haben, dass er dem Träger mit einem Kopfstoß die Nase brach. „Wir kennen uns, mögen uns aber nicht. Der Fall hat rein gar nichts mit Antisemitismus zu tun. Er hätte auch ein Kruzifix an seiner Halskette haben können. Außerdem war ich betrunken“, meinte der 28-Jährige. Doch im Zuge der Auseinandersetzung soll er auch seine Brust mit dem SS-Totenkopf-Tattoo hergezeigt haben. Und genau dieser Umstand brachte die Ermittlungen rund um die Wiederbetätigung in Gang.

Nicht rechtskräftiges Urteil: 24 Monate Haft - acht davon unbedingt, allerdings mit Chance auf Fußfessel.

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