Fall Tierschutzverein

Ehrenpräsident sagte nur: „Nicht schuldig“

Salzburg
27.07.2023 12:29

Beim dritten Anlauf ist er da, der Herr Angeklagte, Ehrenpräsident und Vorstand des österreichischen Tierschutzvereins. Untreue lautet der Vorwurf beim Strafprozess in Salzburg. Mehr als 600.000 Euro an Vereinsgeldern soll er zweckwidrig verwendet haben: auch für Privates, heißt es in der Anklage.

Der Vorstand und Ehrenpräsident (75) des Österreichischen Tierschutzvereins (ÖTV) ist bereits vor zweieinhalb Jahren angeklagt worden. Vorwurf: Untreue. Rund 660.000 Euro an Vereinsgeldern soll er zweckwidrig verwendet haben. Es ist Geld, das auch Menschen zum Schutz von Tieren gespendet haben. Und die soll er unter anderem für Gehaltsüberzahlungen und Privates verwendet haben. Bereits im Mai 2021 wollte die Richterin den Fall verhandeln: Doch der Angeklagte war zu krank für einen Strafprozess. Das sei er auch weiterhin trotz seines Erscheinens am Donnerstag im Landesgericht Salzburg, meint sein Verteidiger Klaus Estl: „Er hätte den Termin vergessen, wenn ihn nicht seine Frau erinnert hätte“, erzählt dieser im Eingangsplädoyer und verweist auf Ärzte-Gutachten, wonach der 75-Jährige nur eingeschränkt vernommen werden kann. Deshalb sagt der ergraute Angeklagte nur eines auf die Schuld-Frage der Richterin: „Nicht schuldig, mehr kann ich nicht sagen“. 

Strafprozess wird im Herbst fortgesetzt
Die Staatsanwältin nutzte mehr Worte, sprach von Untreue-Taten zwischen 2011 und 2018, die den Verein und einen weiteren Schaden zufügten: Sie sprach von Geld „für die private Lebensführung“. Von „sieben Sparbüchern“, die er aufgelöst und für sich verwendet haben soll. Und von Autos, einen BMW und einen Jaguar, die dem Verein vererbt wurden, und die er für sich genutzt haben soll. Dies alles „entgegen den Statuten“, so die Anklägerin. Der Verteidiger bestreitet vehement die Vorwürfe: „Mein Mandant hat keinen Schaden angerichtet.“ Er verweist auf Beschlüsse des Vereinsvorstandes, die einem wissentlichen Befugnismissbrauch entgegenstehen. Und er sagt: „Das Gutachten der Staatsanwaltschaft ist einseitig“. Dieses sei mittlerweile zu alt, sei zu ergänzen. Die Richterin erwähnt auch ein „Konvolut an Dokumenten“, welches letzte Woche das Gericht erreichte. Der Verteidiger beantragt neben der Gutachtensergänzung fünf weitere Zeugen, die Richterin vertagte den Prozess auf Herbst.

Zuvor war aber noch der zweitangeklagte Sohn (42) des Mannes zu hören, den nur ein kleiner Teil der Anklage betrifft: Dieser soll 2011 im Rahmen einer Kooperation mit einem Lebensmittelkonzern zu Unrecht rund 82.000 Euro Provisionen erhalten haben. „Er hatte damals mit dem Verein nichts zu tun und hat nur im Auftrag für den Verein Spenden lukriert“, erklärt Verteidiger Michael Hofer. Der Anzugträger betont: „Solche Kooperationen hat es damals nicht gegeben, heutzutage sind sie gang und gäbe.“ Er verwies auf schriftliche Aufträge und forderte einen Freispruch.

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