Dank neuer Reform

Tierschutz-Spenden endlich steuerlich absetzbar

Tierecke
05.07.2023 13:39

Ein wichtiger Tag für den Tierschutz: Endlich sind Geldspenden für Tierschutzvereine wie die „Freunde der Tierecke“ steuerlich absetzbar!

Im Jahr 2011 hatte die ÖVP nach langen Diskussionen eine Erweiterung der Spendenabsetzbarkeit auf Umweltschutz und Tierheime durchgewunken, Tierschutzvereine wurden aber ausgeschlossen. Seite an Seite kämpften „Krone“-Tierexpertin Maggie Entenfellner und Mitstreiter wie der Verein gegen Tierfabriken (VGT) und „Vier Pfoten“ für eine Anpassung des Gesetzes, damit nicht jene bestraft werden, die sich den Tierschutz als Berufung oder Spendenziel aussuchen. Und jetzt ist es so weit!

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Es wird nicht nur fairer, weil alle gemeinnützigen Zwecke eingeschlossen werden - die Eintragung auf die Liste wird auch günstiger und einfacher für kleine Vereine.

Stefan Wallner, Geschäftsführer des Bündnisses für Gemeinnützigkeit

Stefan Wallner vom Bündnis für Gemeinnützigkeit setzte sich besonders für eine Reform ein und freut sich über diesen Erfolg: „Es ist gelungen, gemeinsam einen großen Wurf zu verhandeln. Alle gemeinnützigen Zwecke - auch der Tierschutz - werden steuerlich absetzbar.“ Die Reform wurde aktuell im Ministerrat beschlossen, geht nun in die Begutachtung und dann in den Nationalrat. „Mit nächstem Jahr sollten die Vereine dann den Eintrag auf die Liste beantragen können“, so Wallner.

Auch Maggie Entenfelllner hat Grund zum Jubeln: „Die Reform ist längst überfällig. Jahrelange Bemühungen haben endlich gefruchtet - dafür ist auch Herrn Wallner zu danken!“ Mit Ihrer „Krone Tierecke“ kümmert sie sich seit vielen Jahren um notleidende Tiere. Nur dank der Spendengelder tierlieber Leser können so viele heimatlose Vierbeiner vermittelt, Tierheime und Tierschutzvereine unterstützt sowie Tierhaltern in Not die Kosten für Veterinär und Futter ersetzt werden.

Und so funktioniert‘s

  • Die Vereine stellen nun einen Antrag auf Eintragung in der Liste der „spendenbegünstigten Einrichtungen“ - die Umsetzung wird ab 2024 erfolgen
  • Geldspenden sind bis zehn Prozent des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte des jeweiligen Jahres der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenssteuererklärung abzugsfähig.
  • Sie müssen nichts tun: Seit dem 1. Jänner 2017 gibt es einen automatischen Datenaustausch zwischen der begünstigten Organisation und dem Finanzamt. Achtung: Das funktioniert nur, wenn Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum bekannt geben. 

Wer ebenfalls helfen möchte, findet alle notwendigen Informationen hier - und schon bald sind diese Spenden steuerlich absetzbar! Der Verein „Freunde der Tierecke“ trägt das Spendengütesiegel.

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