Ein heftiger Streit zwischen politischen Entscheidungsträgern in Neumarkt landete, wie berichtet, vor Gericht. Mit einem spektakulären Ergebnis. Denn nun ist klar, dass sich politische Entscheidungsträger ganz schön viel gefallen lassen müssen!
Wie weit darf man im politischen Diskurs gehen? Was darf man im Zuge der freien Meinungsäußerung von sich gebens? Eine Debatte darüber, mit weitreichenden gerichtlichen Folgen, hat die Bürgerliste „Zukunft Neues Neumarkt“ (ZNN) in Neumarkt ausgelöst.
Vorwürfe von der Lüge bis zum Amtsmissbrauch
„Der Ortschef hat für die Museumserrichtung 500.000 Euro ausgegeben.“ „Er vernichtet mit dem Abriss des Pflegewohnheims Gemeindevermögen in Millionenhöhe“. „Er lügt in Gemeinderatssitzungen und vertreibt alleinverantwortlich potenzielle Investoren aus dem Gemeindegebiet.“
Diese Aussagen und noch weitere gingen dem Bürgermeister Josef Maier (ÖVP) und Mitstreitern der anderen politischen Parteien (nur die FPÖ machte nicht mit) zu weit. Sie beschlossen, gegen die Bürgerliste und deren Mandatare Nina Feichter und Josef Reibling gerichtlich vorzugehen. Ein Vergleichsangebot der ZNN in Form einer Geldspende an die Kinderkrebshilfe wurde im Vorfeld abgelehnt.
Oberlandesgericht kippte Entscheidung
In erster Instanz bekam die Marktgemeinde – vertreten von Rechtsanwalt Stefan Schöller – vom Landesgericht Leoben Recht. Was sich die ZNN mit ihrem juristischen Vertreter, Christian Fauland, natürlich nicht gefallen ließ. Das Oberlandesgericht Graz kam zum Zug. Und entschied tatsächlich zugunsten der Bürgerliste! Die Kernbegründung: „Hier liegt eine in drastischen Worten formulierte sachbezogene Kritik und gerade noch kein massiver Wertungsexzess vor. Zum Vorwurf des Amtsmissbrauches ist zudem kein streng juristisches Begriffsverhältnis anzulegen.“
Hier liegt eine in drastischen Worten formulierte sachbezogene Kritik und gerade noch kein massiver Wertungsexzess vor.
Auszug aus dem OLG-Urteil
Das bedeutet im Klartext: Die Äußerungen der Bürgerliste sind im politischen Diskurs zulässig , sogar die Anschuldigungen des Amtsmissbrauchs muss sich Reibling – und somit auch jeder andere Bürgermeister oder politische Entscheidungsträger – gefallen lassen.
Ermittlungen wegen Drohschreiben
In Neumarkt werden durch das Urteil die Wogen vermutlich nicht geglättet werden. Im Gegenteil: Aktuell läuft auch ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt. Denn: ZNN-Mandatarin Nina Feichter erhielt im Zuge der Prozesse Drohschreiben, die auch gegen ihr Kind gerichtet waren.
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