Verkäufer vor Gericht

Angepriesenes Geschirr war letztlich nur „Plunder“

Tirol
28.06.2023 13:02

Ein Niederländer musste sich vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Er war in die „Fußstapfen“ seines Vaters getreten. Schon dieser hatte billige Imitate von hochwertigem Geschirr verkauft und war deshalb mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Mit den Betrügereien trat der in den Niederlanden lebende Mann also das „Erbe“ seines Vaters (56) an, der vor Jahren bereits wegen der gleichen Masche verurteilt worden war. „Ich wusste nicht, was die Töpfe tatsächlich wert sind“, bestritt der Junior jede Betrugsabsicht. Er habe das von ihm eingekaufte Geschirr nach bestem Wissen und Gewissen an Interessenten weiterverkauft.

 Angeklagter gab bewusst eine teure Marke an 
Der Staatsanwalt sah das anders: „Der Angeklagte hat ganz bewusst den Namen eines bekannten Herstellers genannt, den man mit hochwertigem Geschirr verbindet.“ Dem widersprach der Verteidiger: „Nicht nur war mein Mandant damals erst 20 Jahre alt, er dachte tatsächlich, dass es sich um gute Qualität handelt.“

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Er hat das Geschirr als tolle Ware und als ebenso tolle Gelegenheit angepriesen.

Eine Zeugin und Opfer beim Prozess

Die drei einvernommenen Zeugen wiederum zeichneten ein klares Bild des Betrugsvorganges, der insgesamt 4760 Euro Schaden verursacht hat. Der Mann erzählte diesen beispielsweise, dass er „dringend in die Schweiz muss“ und ihnen das Geschirr, weil er es sonst ja teuer verzollen müsse, günstig überlassen könne. „Er hat das Geschirr als tolle Ware und als ebenso tolle Gelegenheit angepriesen“, sagte eine Zeugin aus.

Richter nannte mehrere Gründe für mildes Urteil
Richter Andreas Fleckl erkannte letztlich einen Betrug. Er beließ es aber - nicht rechtskräftig - bei einem Schadensausgleich an die getäuschten Kunden und einer Probezeit von einem Jahr. Als Argumente für das milde Urteil nannte er die Unbescholtenheit des Angeklagten, auch liege die Tat schon zehn Jahre zurück. Zudem sei der Schaden gutgemacht worden.

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