Am Montag schoss im südoststeirischen Straden ein 74-Jähriger mit einer Schrotflinte auf zwei Frauen - wir haben berichtet. Eine davon wurde lebensgefährlich verletzt. Der Schütze beging nach seiner Tat Selbstmord. Nun haben Mordermittler den Tatablauf genau rekonstruiert.
Das Drama im beschaulichen Straden nahm am Montag gegen 11.45 Uhr seinen Lauf: Im Stiegenhaus eines Mehrparteienhauses feuerte ein 74-Jähriger mit einer Schrotflinte zwei Schüsse auf die beiden Frauen ab. Die Tatwaffe besaß der Mann laut Polizei rechtmäßig.
Zweites Opfer war zur falschen Zeit am falschen Ort
Das Motiv dürfte ein schon länger schwelender Nachbarschaftsstreit zwischen dem 74-Jährigen und seiner 52-jährigen Nachbarin sein. Die 61-jährige Bekannte der Nachbarin war zum Tatzeitpunkt zufällig im Haus. Sie hatte laut Ermittlern großes Glück im Unglück und erlitt „nur“ einen Streifschuss im Bereich der Hüfte.
Die 52-Jährige hingegen wurde am Bauch getroffen und lebensgefährlich verletzt. Laut Polizei soll ihr Zustand aktuell stabil sein, die Frau schwebe aber nach wie vor in Lebensgefahr.
Wie die „Krone“ bereits berichtete, hörte ein Zeuge Schüsse aus dem Haus und fand die verletzten Frauen im Eingangsbereich des Tatortes. Der Mann zeigte Zivilcourage und brachte die Verletzten mit seinem eigenen Pkw zum naheliegenden Gemeindeamt, wo sie von der Rettung erstversorgt werden konnten.
Tatverdächtiger lag tot am Balkon
Mehrere Polizisten aus dem Bezirk Südoststeiermark führten eine Außensicherung des Objektes durch. Unterstützung erhielten die Beamten vor Ort dabei von Kräften der Bereitschaftseinheit, der Verhandlungsgruppe Süd und der Drohnenaufklärung. Angeforderte Spezialisten des Einsatzkommandos Cobra und der schnellen Reaktionskräfte betraten den Tatort.
Dort fanden sie den Tatverdächtigen, tot am Balkon seiner Wohnung. Er hat sich mit der Tatwaffe selbst erschossen. Nachdem die Identität des Mannes gesichert war, konnte der Tatort für die Ermittlungen freigegeben werden.
Ermittlungen laufen weiter
Die Staatsanwaltschaft Graz ordnete eine Obduktion des Leichnams, die Bestellung eines Sachverständigen für Waffenuntersuchungen, die Sicherstellung der Tatwaffe, sowie die Fortführung der Ermittlungen an. Diese werden vom Landeskriminalamt Steiermark, Ermittlungsbereich Leib/Leben geführt.
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