81-Jähriger vergiftet

Schleichender Tod mit Rattengift kein Mordversuch

Niederösterreich
14.04.2023 17:51

Ein 53-jähriger Landwirt war wegen versuchten Mordes an seinem eigenen Vater angeklagt. Laut Anklage soll er dem 81-Jährigen Rattengift ins Essen gemischt haben. Die Geschworenen sprachen ihn vom Vorwurf des versuchten Mordes frei. Der Landwirt wurde wegen Körperverletzung und Nötigung zu vier Monaten bedingt verurteilt - nicht rechtskräftig.

Showdown im Rattengift-Prozess wegen versuchten Mordes am Gericht in St. Pölten: Nach zwei Verhandlungstagen, zahlreichen Zeugen sowie etlichen Gutachten bestritt der Angeklagte bis zuletzt alle Vorwürfe. Nun wurde er vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen. Der 53-Jährige fasste wegen Körperverletzung und Nötigung vier Monate bedingte Haft aus - nicht rechtskräftig. Er hatte den Altbauern mehrmals geschlagen und bedroht.

Tödliche Gefahr durch Blutungen
Wie berichtet, wurde dem Landwirt aus dem Raum St. Pölten angelastet, seinem 81-jährigen Vater heimlich Rattengift ins Essen gemischt zu haben. Aufgrund starken Nasenblutens ließ sich der Pensionist im Spital behandeln - dabei wurde in seinem Blut Brodifacoum, ein blutgerinnungshemmender Wirkstoff mit zeitverzögerter Wirkung, entdeckt. Ohne Behandlung hätte das Gift durch unstillbare Blutungen tödliche Folgen gehabt.

Schwieriges Verhältnis
Schon seit Jahren sei das Verhältnis zwischen Vater und Sohn schwierig gewesen. Das bestätigte auch der Bruder des Beschuldigten und berichtete von Übergriffen und Drohungen sowie einer Alkoholsucht des 53-Jährigen. „Aus Brutalitäten wurde purer Hass“, so der Verwandte.

Sohn laut Gutachten ein „Konflikttrinker“
Laut psychiatrischem Gutachten soll der Angeklagte ein „Konfliktrinker“ sein, um Spannungen abzubauen. Eine Alkoholkrankheit wurde nicht diagnostiziert. Die Staatsanwaltschaft ortete laut Anklage Streitereien zum Übergabevertrag der Landwirtschaft als Tatmotiv.

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