Landtagswahl 2023

So kann beim Urnengang nichts schiefgehen!

Niederösterreich
28.01.2023 16:02

Am Sonntag wählt Niederösterreich einen neuen Landtag. Aber was müssen Sie beim Urnengang eigentlich beachten? Was dürfen Sie in der Wahlkabine und wann ist Ihre Vorzugsstimme gültig? Die „Krone“ hat die Antworten zu den wichtigsten Fragen.

Es ist wieder so weit: Die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher pilgern am Sonntag ins Wahllokal und geben ihre Stimme ab. Die letzten Landtagswahlen gingen am 28. Jänner 2018 über die Bühne. Damals waren noch 1.386.356 wahlberechtigt. Mehr als heuer mit 1.288.838 Personen. Denn seit 2022 dürfen nur mehr jene wählen, deren Hauptwohnsitz in Niederösterreich ist. 

Wo und wann kann ich wählen?
Auf der Website oder der Amtstafel der Gemeinde sind die Wahllokale und die Termine vermerkt. Auch die amtliche Wahlinformation, die jeder Wahlberechtigte erhalten hat, gibt Auskunft darüber. Grundsätzlich wählen Sie also dort, wo Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Die ersten Wahllokale öffnen ihre Türen bereits um 6 Uhr früh, das letzte Wahllokal schließt um 17 Uhr - in Wolfsgraben im Bezirk St. Pölten.

Was muss ich zur Wahl mitbringen?
Für den Urnengang benötigen Sie Ihre unbenutzte Wahlkarte sowie einen gültigen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis oder Postausweis), wenn Sie bei der Wahlbehörde nicht persönlich bekannt sind. Denn Stimmzettel erhalten Sie direkt im Wahllokal.

Wer befindet sich im Wahllokal?
Hier gibt es den „Chef“ vom Wahllokal. Er ist der Wahlleiter, meistens ein Beamter. Zusätzlich zum ihm sitzen dort auch noch drei bis sechs weitere Personen, zusammen sind sie die Wahlbehörde.

Was darf ich in der Wahlkabine?
Weil in Österreich das geheime Wahlrecht gilt, geben die Wähler ihre Stimme unbeobachtet ab - deshalb gibt es die Wahlkabine. Damit auch wirklich niemand lesen kann, was gewählt wurde, wird der Wahlzettel in ein unbeschriftetes Kuvert gesteckt und in die Wahlurne geworfen. Grundsätzlich dürfen Sie in der Wahlkabine telefonieren. In Zeiten von Social Media ist ein Selfie in der Wahlkabine erlaubt, auch das Fotografieren des eigenen Stimmzettels in Ordnung. Kleine Kinder und Hunde dürfen prinzipiell mit in die Wahlkabine. Das letzte Wort hat allerdings immer der Wahlleiter.

Was darf ich in der Wahlkabine nicht?
Wenn das Kind in die Wahlkabine mitgeht, darf dieses kein Kreuzchen auf Ihrem Stimmzettel setzen. Sie dürfen andere Wahlberechtigte nicht stören.

Wie fülle ich den Stimmzettel aus?
Auf dem Stimmzettel stehen in der ersten Zeile die Parteien. Darunter kreuzen Sie die Partei an, die Sie wählen möchten. Unter diesem Feld finden sich die Kandidaten der Landeskandidaten. Unter der Landesliste steht die Wahlkreisliste. 

Wie funktioniert das mit den Vorzugsstimmen?
Es ist möglich, Vorzugsstimmen abzugeben. Dadurch können Sie einen Kandidaten der gewählten Parteiliste hervorheben. Wichtig: Sie können bei der Landtagswahl zwei Vorzugsstimmen vergeben, eine auf der Landesliste und eine auf der Wahlkreisliste. Die Person auf der Landesliste tritt in ganz Niederösterreich an, die Person auf der Wahlkreisliste tritt nur in Ihrem Wahlkreis an. So haben die Kandidaten bessere Chancen, in den Landtag einzuziehen.

Wenn Sie allerdings Partei A wählen und jemandem von Partei B eine Vorzugsstimme geben, dann zählt die Partei von dem gewählten Vorzugs-Kandidaten: Ganz nach dem Motto „Name schlägt Partei“. Sie sollten demnach darauf achten, dass Sie zwei Kreuze in der gleichen Spalte machen! Wenn Sie drei Kreuze in drei verschiedenen Spalten versehen, dann ist Ihre Wahl ungültig und Ihre Stimme zählt nicht. 

Was darf ich mit meinem Stimmzettel tun?
Es muss gut erkennbar sein, wo Sie Ihr Kreuz gesetzt haben. Sollte der Stimmzettel zerrissen werden, sodass nicht klar vorgeht, wer gewählt wurde, ist der Stimmzettel ungültig. Weiters ist er ungültig, wenn Sie zwei oder mehrere Parteien ankreuzen. Leere Wahlkuverts zählen als ungültige Stimmzettel. Worte, Bemerkungen oder Zeichen auf dem amtlichen Stimmzettel beeinträchtigen die Gültigkeit des Stimmzettels nicht - es muss jedenfalls erkenntlich sein, wen Sie gewählt haben. Sie haben aus Versehen etwas Falsches angekreuzt? Melden Sie sich am besten beim Wahlleiter!

Die „Krone“ informiert Sie topaktuell über die niederösterreichische Landtagswahl

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