Das Brauchtum ist in Schladming (Steiermark) bereits eskaliert: Ein 16-Jähriger im Krampus-Kostüm wurde wegen Körperverletzung angezeigt, nachdem er eine Touristin am Heimweg verletzt haben soll.
Ihren Urlaub hatte sich eine 23-Jährige wohl anders vorgestellt: Am 5. November wurde sie in Schladming kurz vor Mitternacht von einem Krampus überrascht! Die kostümierte Gestalt hielt die ausländische Touristin fest und schlug sie mit der Rute „grün und blau“. Daraufhin wurde die Polizei verständigt.
Nun wurde ein Beschuldigter ausgeforscht: ein 16-jähriger Jugendlicher. „Er wird wegen Körperverletzung angezeigt“, so Polizeisprecherin Jessica Schartner. Nach einem weiteren Verdächtigen, der bei der Tat dabei gewesen sein soll, suche man noch.
„Es ist viel zu früh für Krampusse“
„Das hat mit Brauchtum nichts zu tun“, stellt Bürgermeister Hermann Trinker klar, „es ist ja viel zu früh.“ Dass die Krampus-Tradition aber im gesamten Bezirk Liezen heuer schon jetzt für Wirbel gesorgt hat, bestätigt auch die Liezener Polizei. Walter Abel: „Schon am 1. November haben sich zehn Krampusse per Snapchat zusammengeredet.“
Viele Beschwerden wegen Lärm, aber auch aus Angst, trudelten ein. Die Stadt hat nun Termine an sicheren Plätzen für das Treiben organisiert.








Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).