Mädchen nicht geholfen

14-Jährige starb an Drogenüberdosis: Schuldspruch

Niederösterreich
03.08.2022 13:04

Nach dem Drogentod einer 14-Jährigen ist am Mittwoch ein 18-Jähriger in Korneuburg vor Gericht gestanden. Er hatte im März gemeinsam mit der Jugendlichen Suchtgift konsumiert, dem Mädchen ging es daraufhin immer schlechter, doch der Bursche half ihr nicht. Am nächsten Morgen fand er die 14-Jährige tot vor, erst da alarmierte er die Einsatzkräfte. Der Ungar wurde schuldig gesprochen.

Laut Aussage des 18-Jährigen bei der Polizei hatte er die Freundin am 26. März vom Bahnhof abgeholt, dann hatten sie gemeinsam Drogen konsumiert. Als es der Jugendlichen schlecht ging, habe er sie gerüttelt, aber sie habe nur unregelmäßige Laute von sich gegeben. Der in Niederösterreich wohnende ungarische Staatsbürger soll laut Staatsanwaltschaft die Jugendliche gefilmt haben, die Rettung verständigte er nicht. Als er am Vormittag des 27. März den Notruf wählte, kam für die 14-Jährige bereits jede Hilfe zu spät. Sie war an einer Überdosis gestorben.

Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung
„Für jeden Laien war hier höchste Dringlichkeit gegeben, dass man Hilfe holt“, verwies der Einzelrichter in der Urteilsbegründung auf das Video.
Die Erhebungen gegen den 18-Jährigen waren nach dem Todesfall zunächst wegen Mordes durch unterlassene Hilfeleistung gelaufen. Anklage wurde schließlich wegen Unterlassung der Hilfeleistung eingebracht, weil das Ermittlungsverfahren laut Staatsanwaltschaft keinen Mordvorsatz ergeben hatte.

Entschuldigung bei Eltern des Mädchens
Der in U-Haft sitzende 18-Jährige bekannte sich zu den Vorwürfen der unterlassenen Hilfeleistung nicht schuldig. Er stand zudem auch wegen versuchten Einbruchsdiebstahls in einen Pfarrhof vor Gericht - auch hierbei bekannte er sich nicht schuldig.
Er gab Sachbeschädigung und die Weitergabe von einem Gramm Cannabiskraut zu. Darüber hinaus entschlug er sich der Aussage. In seinen Schlussworten entschuldigte sich der 18-Jährige bei den Eltern der Verstorbenen.

Die unterlassene Hilfeleistung war - anders als in der Anklage angegeben - aber nicht ursächlich für den Tod des Mädchens, bezog sich der Richter auf das Gutachten des gerichtsmedizinischen Sachverständigen Wolfgang Denk. Der Ungar erhielt nicht rechtskräftig ein Jahr unbedingte Haft. Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger meldete volle Berufung, die Staatsanwältin Berufung wegen Strafe an. Damit ist das Urteil des Landesgerichts Korneuburg nicht rechtskräftig.

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