Jetzt hat auch das Oberlandesgericht Linz für den unzufriedenen Besitzer eines VW-E-Golfs entschieden. Der Händler muss das Elektroauto zurücknehmen, der Mühlviertler bekommt 32.100 Euro vom Kaufpreis - sogar um rund 1000 Euro mehr als im Ersturteil - zurückerstattet.
Der Käufer eines VW-Elektroautos hatte einen Prozess gegen den Händler angestrebt. Sein E-Golf machte schon nach 110 bis 120 Kilometern schlapp. Beim Kauf hatte man eine Reichweite von 230 Kilometern versprochen. Mit dem Linzer Rechtsanwalt Michael Poduschka zog er vors Zivilgericht, bekam in erster Instanz und – nachdem VW Berufung eingelegt hatte – auch vor dem Oberlandesgericht recht.
„Reichweiten Lüge der Hersteller“
Poduschka: „Das Oberlandesgericht Linz stellte fest, dass, wenn man im Winter nur im Eco-Modus, teilweise ohne Heizung, weit weniger weit fahren kann als vom Verkäufer versprochen wurde, ist das ein die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigender Mangel. Ein redlicher Autokäufer kann einfach glauben, was ihm ein Verkäufer sagt. Er braucht nicht selbst in Prospekten und im Internet überprüfen, ob das stimmt.“ Das Urteil ist das erste in einem Elektroauto-Reichweiten-Prozess in Österreich. „Die österreichische Justiz hat den Reichweitenlügen der Hersteller von E-Auto einen Riegel vorgeschoben“, sagt der Rechtsanwalt.
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